BBT Bilanzen 2018

100 ANHANG ZUR BILANZ 3.1 ABSCHNITT 1 - INHALT UND AUFBAU DER BILANZ Der Jahresabschluss der BBT SE wurde entsprechend den Vorschriften der Artikel 2423 ff. des ital. Zivilgesetzbuchs erstellt. Der zum 31. Dezember 2018 abgeschlossene Jahresabschluss setzt sich zusammen aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalabflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr. Die im Anhang für das Geschäftsjahr enthaltenen Informationen in Bezug auf die Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden in der in diesen beiden Dokumenten angegebenen Reihenfolge aufgeführt (OIC-Rechnungslegungsgrundsatz 12.4.). Die in Form eines Vergleichs erstellte Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode, unter Verwendung des vom Rechnungslegungsgrundsatz (OIC 10) vorgesehenen Modells, vorgelegt. Für jede Position der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung sind die entspre- chenden Werte zum 31. Dezember 2017 angegeben. Bei nicht vergleichbaren Positionen wurden jene des Vorjahres angepasst; dazu wurden im Anhang für das Geschäftsjahr die entsprechenden Erläuterungen zu den relevanten Umständen angeführt (OIC-Rechnungslegungsgrundsatz 12.17). Die Beträge in den Abschlussbestandteilen und im Anhang für das Geschäftsjahr sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die PricewaterhouseCoopers S.p.A. die gesetzliche Rechnungsprüfung gemäß Art. 14 des G.v.D. 10/39, abgeändert durch das Gv.D. Nr. 135/16, und gemäß den Art. 2409 bis ff. des italienischen Zivilgesetzbuches durchführt. 3.2 ABSCHNITT 2 - BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSKRITERIEN Die für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 angewandten Bewertungskriterien entsprechen den geltenden Gesetzesbestimmungen, ergänzt und interpretiert durch die vom O.I.C. (Italienischer Ausschuss für Bilanzierung) herausgegebenen Rechnungslegungsstandards, in ihrer neuen, im Dezember 2016 veröffentlichten Fassung, und unter Berücksichtigung der von derselben Stelle im Dezember 2017 und im Laufe des Jahres 2018 veröffentlichten Änderungen. Die Bewertung der Bilanzposten erfolgte nach den allgemeinen Grundsätzen der Vorsicht und nach dem Prinzip des Leistungszeitraums, im Sinne der betrieblichen Kontinuität und unter der Berücksichtigung, dass es sich um eine “Projektgesellschaft“ handelt, die derzeit ausschließlich auf die Bauwerkserrichtung ausgerichtet ist. In Übereinstimmung mit dem Prinzip des Leistungszeitraums wurde die Auswirkung der Geschäftsvorgänge und der sonstigen Ereignisse buchhalterisch erfasst und jenem Geschäftsjahr zugewiesen, auf das sich diese Geschäftsvorgänge und Ereignisse beziehen, nicht jenem, in dem die entsprechenden Geldbewegungen erfolgten.

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