BBT Bilanzen 2018

102 ANHANG ZUR BILANZ Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die direkten externen Baukosten direkt auf den Bauwerkswert aktiviert werden, während alle sonstigen Betriebskosten, exkl. etwaiger von der Gesellschaft erzielter Erlöse, der Position “Erhöhungen des Anlagevermögens für Eigenleistungen” (Position A.4 der G&V) zuzuschreiben sind. Dieses Bilanzierungskriterium wurde seit jeher angewendet, da die Gesellschaft zur Zeit keine anderen Tätigkeiten als die Planung und den Bau des Brennerbasistunnels ausübt. Tatsächlich kann sie heute als “Projektgesellschaft oder Zweckgesellschaft” definiert werden. Daraus folgt, dass für die Gesellschaft die Grundvoraussetzung für die Aktivierung jeglicher auf den Wert des Bauwerks entfallenden Kosten erfüllt ist. Die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse werden für diese Reduzierung des Wertes des Bauwerks nicht erfasst, sondern - mit der indirekten Methode - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten verbucht. Hinsichtlich der Bestimmungen des OIC 9 wird bestätigt, dass es bisher keine Indikatoren für eine Wertminderung bei den materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen gibt. 3.2.3 SACHANLAGEVERMÖGEN Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder zu den internen Herstellungskosten einschließlich der zurechenbaren Nebenleistungen, exklusive Abschreibungen, auszuweisen. Bei Abschluss des Geschäftsjahres scheinen keine Sachanlagen auf, deren Wert dauerhaft geringer ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert. Es wurden keine Wertanpassungen gemäß den allgemeinen, den bereichsspezifischen und den Sondergesetzen durchgeführt. Die Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Auslegung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausge- wiesen, mit Ausnahme der Aufwertungsmaßnahmen, die aktiviert werden. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt systematisch und konstant, auf Grundlage jener Prozentsätze, welche die geschätzte technisch-wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagen am ehesten widerspiegeln. Im Jahr der Beschaffung bzw. des Baus wird ein im Vergleich zum gewöhnlichen Prozentsatz verminderter Satz, je nach tatsächlicher Nutzung, angewendet.

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