BBT Bilanzen 2018

103 ANHANG ZUR BILANZ Es werden folgende Abschreibungssätze angewendet: Es gibt keine nicht mehr verwendeten Sachanlagen, für welche die Veräußerung, Übertragung oder Vernichtung vorgesehen ist. 3.2.4 FINANZANLAGEVERMÖGEN Es sind keine Finanzanlagen ausgewiesen. 3.2.5 VORRÄTE Es sind keine Vorräte ausgewiesen. 3.2.6 FORDERUNGEN Die Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, und der bilanzierteWert entspricht dem voraus- sichtlichen Veräußerungswert, da die Voraussetzungen für die Abwertung der Forderungen nicht vorliegen. Das Kriterium der abgeschriebenen Kosten wurde nicht angewendet, da die Folgen der Aktualisierung im Vergleich zum nicht aktualisierten Wert irrelevant sind. Bei den Forderungen handelt es sich nämlich beinahe ausschließlich um kurzfristige Forderungen, bzw. sind die Transaktionskosten und alle sonstigen Unterschiede zwischen Anfangs- und Endwert im Vergleich zum Nominalwert jedenfalls von geringer Bedeutung (OIC 15.32-33). 3.2.7 KASSENBESTAND Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen. Er stellt die Guthaben aus Bankeinlagen, sowie den bei Abschluss des Geschäftsjahres vorhandenen Bargeldbestand dar. BESCHREIBUNG % INVESTITIONEN IN ANLAGEN DRITTER 20% SOFTWARE 33,33% ALLGEMEINE ANLAGEN 5% ALARMANLAGEN UND ÜBERWACHUNGSSYSTEM 12% VERSCHIEDENE GERÄTE 15% MODELLE 12% WETTERSTATION 12% MOBILIAR UND EINRICHTUNGEN 12% BÜROMASCHINEN UND EDV-ANLAGEN 20% STAPLER 20% LAGERREGALE 12% TELEFONSPESEN, ABSETZBAR ZU 50% 20% BAUSTELLENANLAGEN 15% ALLGEMEINE BAUSTELLENANLAGEN 10% BAUSTELLENFAHRZEUGE 20% TELEFONANLAGEN 20%

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