BBT Bilanzen 2018
105 ANHANG ZUR BILANZ 3.2.8 AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In diesen Positionen sind Kosten- und Ertragsanteile ausgewiesen, die sich auf zwei oder mehrere Geschäftsjahre beziehen und deren Ausmaß sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Betrachtung (physisch bzw. wirtschaftlich) ändert. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse verbucht. 3.2.9 FONDS FÜR RISIKEN UND LASTEN Die Fonds für Risiken und Lasten werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren Betrag und Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind. In Bezug auf die geschuldeten Beträge, deren Höhe aufgrund der bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit den Liefe- ranten umstritten und ungewiss ist, da die Gesellschaft die vollständige Aktivierung der Kosten als Modell für die Darlegung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Vermögenslage im Geschäftsjahr angewendet hat - was die Notwendigkeit bedingen würde, auch die ungewissen Beträge in den Bauwerkswert zu aktivieren - wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft es für korrekt und gleichbleib erachtet, die Kosten nur dann zu erfassen, wenn diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nachweislich festgestellt wurden. 3.2.10 ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet. 3.2.11 VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Ende des Geschäftsjahres beste- henden Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden. Das Kriterium der abgeschriebenen Kosten wurde nicht angewendet, da die Folgen der Aktualisierung im Vergleich zum nicht aktualisierten Wert irrelevant sind, da es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten (weniger als zwölf Monate) handelt (Rechnungslegungsgrundsatz 15.32-44). 3.2.12 ERTRÄGE UND AUFWÄNDE Die Erträge und Einnahmen, die Kosten und Aufwendungen werden unter Abzug der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien, nach dem Prinzip des Leistungszeitraums und nach dem Vorsichtsprinzip, verbucht. Alle Kosten für den die Erträge übersteigenden Anteil werden, direkt oder indirekt, in den materiellen Vermögens- gegenständen aktiviert, da sie zum einzigen Gesellschaftszweck gehören.
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