BBT Bilanzen 2018

129 ANHANG ZUR BILANZ Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 i.d.g.F. Es gilt festzuhalten, dass Artikel 1, Abs. 1080 des Gesetzes 145/2018 (das im Amtsblatt Nr. 302 vom 31.12.2018 veröffentlichte sog. «Haushaltsgesetz 2019») ab dem Steuerzeitraum 20190 die Abschaffung der sog. Förderungen zur Unterstützung des Wirtschafswachstums (“Aiuto alla crescita economica” oder “ACE“) vorsieht; es wird jedoch möglich sein, die bis zum 31. Dezember 2018 gebildeten und noch nicht genutzten Überschüsse zu übertragen. Zum 31. Dezember 2018 beläuft sich der noch nicht genutzte ACE-Überschuss auf 68.648.896 Euro. Zum 31. Dezember 2018 belaufen sich die Kosten für die Gewerbesteuer IRAP auf 61.697 Euro. Die Gesellschaft verzeichnet keinen Verbindlichkeiten aus der Gewerbesteuer infolge der Verwendung des Steuerguthabens, das auf die Umwandlung eines Teils des Überschusses aus dem ACE-Programm aus 2016 und 2017 zurückzuführen ist. (Beträge in Tausend Euro) STEUERERLEICHTERUNGEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS “AIUTO ALLA CRESCITA ECONOMICA” (ACE) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31.12.2017 55.144 Erhöhung: ACE-Steuerbefreiung Geschäftsjahr 2018 13.733 13.733 Verminderungen: Nutzung ACE-Steuerbefreiung für Körperschaftssteuer IRES 2018 (228) (228) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31.12.2018 68.649

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