BBT Bilanzen 2018
12 JAHRESABSCHLUSS GESELLSCHAFTSSTRUKTUR Gemäß den Bestimmungen des Staatsvertrags vom 30. April 2004 ist das Grundkapital der BBT SE zu jeweils 50% zwischen Italien und Österreich aufgeteilt. 50% des österreichischen Teils werden vollständig von ÖBB-Infrastruktur AG gehalten, 50% des italienischen Teils von TFB Società di Partecipazioni S.p.A., die wiederum von der Rete Ferroviaria Italiana S.p.A. (88,20%), der Autonomen Provinz Bozen (6,38%), der Autonomen Provinz Trient (4,96%) und der Provinz Verona (0,46%) gehalten wird. GOVERNANCE Die BBT SE ist nach dem Modell der “Societas Europaea” (SE) gegründet, das durch die Verordnung Nr. 2157/2001/EG und durch die Richtlinie 2001/86/EG geregelt wird. Die BBT SE ist nach einem dualistischen System aufgebaut, in dem der Vorstand die ihm übertragenen Leitungs- und Geschäftsführungsfunktionen und der Aufsichtsrat die Überwachung der Arbeit des Vorstandes übernimmt. Der aus zwei Mitgliedern bestehende Vorstand führt die Geschäfte der Europäischen Gesellschaft. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine dreijährige, verlängerbare Amtszeit bestellt und abberufen. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind Prof. Ing. DDr. Konrad Bergmeister und Dott. Ing. Raffaele Zurlo. Der Aufsichtsrat der BBT SE besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung für eine dreijährige, verlängerbare Amtszeit namhaft gemacht werden. Die Aktionäre sind im Rahmen eines jeden Gesellschaftsorgans paritätisch vertreten. Nach Einsichtnahme in die italienischen Bestimmungen über die verwaltungsrechtliche Haftung der Gesellschaften (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001) und um die Einhaltung der betrieblichen Richtlinien und die Überwachung über deren korrekte Ausführung zu gewährleisten, hat die BBT SE ein eigenes “Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell“ (sog. “Modell 231“, unter Berücksichtigung des österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes) sowie einen “Verhaltens- kodex“ (oder “Ethikkodex“) eingeführt. Die Gesellschaft hat ferner ein Aufsichtsorgan gegründet, das aus vier Mitgliedern besteht.
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