BBT Bilanzen 2018

74 LAGEBERICHT 1.15 EIGENE AKTIEN Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2018 keine eigenen Aktien, weder direkt, noch über Unternehmen des Vertrauens oder zwischengeschaltete Personen. 1.16 SONSTIGE INFORMATIONEN 1.16.1 ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in der Amraserstraße 8 in Innsbruck - Österreich. 1.16.2 LAUFENDE GERICHTSVERFAHREN Zivil- und Verwaltungsprozesse Berufungsgericht Trient - BBT SE / Combi Nord S.p.A. / Autonome Provinz Bozen Mit der am 16. Dezember 2014 zugestellten Ladungsschrift lud die COMBI NORD S.p.A. die Autonome Provinz Bozen vor das Landesgericht Bozen, um die Nichterfüllung seitens der APB, der mit Ausstellung der “Bewil- ligung der Arbeiten für die Umstrukturierung und die Führung des Bahnhofsareals Le Cave / Grasstein“ von ihr übernommenen Pflichten festzustellen und zu erklären, und diese folglich zum Ersatz der erlittenen Schäden zu verurteilen. Mit Klagebeantwortung vom 8. April 2015 ließ sich die Autonome Provinz Bozen auf den Rechtsstreit ein, beantragte die Zurückweisung des klägerischen Antrags und gleichzeitig die Genehmigung zur Beiziehung der BBT SE und der RFI S.p.A. zum Rechtsstreit, um von Letzteren im Fall einer Verurteilung schad- und klaglos gehalten zu werden. Die BBT SE ließ sich auf den Rechtsstreit ein und beantragte die Abweisung der Klage. Mit dem Urteil Nr. 793/2017 vom 28. Juni 2017 erklärte der Richter die Unzuständigkeit des Zivilgerichts zugunsten des Verwaltungsgerichts und entschädigte die Prozesskosten. Am 31. Juli 2017 legte die Combi Nord Berufung beim Berufungsgericht Trient - Außenstelle Bozen gegen das Urteil Nr. 793/2017 des Landesgerichts Bozen vom 27. Juni 2017 ein und forderte eine entsprechende Abänderung. Nach Anhörung der Parteien beraumte das Berufungsgericht das Gerichtsverfahren zur Formulierung der Schluss- folgerungen am 17. Oktober 2018 an. Nach Formulierung der Schlussanträge wurde die Rechtssache der Entscheidung vorbehalten und den Parteien wurden die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Hinterlegung der Schriftsätze (Schlussanträge und Erwide- rungsschriftsätze) gewährt. Staatsrat - Combi Nord S.p.A. / BBT SE - abgeschlossen Mit einer am 6. März 2017 eingelegten Berufung beantragte die Combi Nord S.p.A. die Aufhebung, nach vorher- gehender aufschiebender Wirkung, des Urteils Nr. 26 vom 24. Jänner 2017, mit dem das Verwaltungsgericht Bozen den Rekurs der COMBI NORD S.p.A. zur Aufhebung des gesamten, von der BBT SE bekannt gemachten Verfahrens zum Verkauf des Ausbruchsmaterials des Brenner Basistunnels, veröffentlicht im Amtsblatt der Itali- enischen Republik, Sonderreihe über die öffentlichen Verträge Nr. 53 vom 12. Mai 2014, zurückgewiesen hatte.

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