BBT Bilanzen 2018

76 LAGEBERICHT Die Verhandlung zur Prüfung des Gutachtens des Gerichtssachverständigen (Sachverständigenleistung) wurde auf den 16. April 2019 festgelegt. In Bezug auf die anderen Anträge der Klägerin wurde das Verfahren vor dem Zivilgericht Trient - Fachbe- reich Unternehmen, fortgesetzt. Dabei wurde am 12. Oktober 2017 das technische Gutachten des mit der Durchführung der gutachterlichen Tätigkeiten beauftragten Sachverständigen hinterlegt. In der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2017 wurden dann die Ergebnisse des technischen Gutachtens untersucht, woraufhin der Richter die mündliche Verhandlung zur Formulierung der Schlussanträge am 6. Juni 2018 festlegte, bei der der Richter, nach Anhörung der Parteien, die Rechtssache der Entscheidung vorbehielt und den Parteien die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Hinterlegung der Schriftsätze gewährte. Mit dem am 24. Dezember 2018 veröffentlichten Urteil Nr. 1152/2018 wies das Landesgericht Trient alle anderen bzw. gegenteiligen Anträge, Einwände und Vorbringen zurück und entschied Folgendes: 1) Verurteilung des Konsortiums ATB Tunnel del Brennero in Liquidation, in der Person des Liquidators, zur Zahlung an die Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel SE, in der Person des gesetzlichen Vertreters, eines Betrags von Euro 11.684, zzgl. gesetzlicher Zinsen ab Forderung der Saldozahlung; 2) Ersatz von 2/3 der Kosten des Rechtsstreits und Verurteilung der Galleria di Base del Brennero Brenner Basistunnel SE, in der Person des gesetzlichen Vertreters, zum Ersatz des weiteren Drittels der Prozesskosten zugunsten des Konsortiums ATB Tunnel del Brennero in Liquidation, in der Person des Liquidators, die - in dem zu erstattenden Ausmaß - in Höhe von € 1.900 für die Studienphase, von € 1.255 für die Phase der Einleitung, von € 5.586 für die Phase des Prüfverfahrens, von € 3.307 für die Phase der Entscheidung, zzgl. allgemeiner Kosten im Ausmaß von 15%, sowie zzgl. MwSt. und Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer (C.N.A.P., Cassa nazionale avvocati e procuratori) im gesetzlich festgelegten Ausmaß, sofern fällig, gezahlt werden. Staatsrat - BG Cooperativa Muratori & Cementisti - CMC di Ravenna, Società Cooperativa / BBT SE / BG ASTALDI - abgeschlossen Am 10. Juni 2016 legte der im Ausschreibungsverfahren des “Bauloses Mauls 2-3” zweitgereihte Bieter (BG Coope- rativa Muratori & Cementisti - CMC di Ravenna, Società Cooperativa, für sich und als federführendes Unternehmen der Firmen Toto S.p.A. Costruzioni Generali, Metrostav A.S. und BeMo Tunnelling GmbH) Rekurs beim Regionalen Verwaltungsgericht Bozen ein, um die Aufhebung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der BG mit dem federfüh- renden Unternehmen Astaldi S.p.a. und den Mitgliedern Ghella S.p.A., Oberosler Cav. Pietro s.r.l., Cogeis S.p.A. und P.A.C. S.p.A. zu erwirken. Mit dem am 20. Dezember 2016 hinterlegten Urteil Nr. 354 gab das Regionale Verwaltungsgericht Bozen, trotz Stattgabe einiger der von der BBT SE formulierten Einreden, dem Rekurs der CMC teilweise statt und verurteilte die BBT SE zur Zahlung der Summe von Euro 1.192.000, gegenüber den von Letzterer verlangten 137.000.000 Euro. Mit der am 8. März 2017 zugestellten Ladungsschrift focht die BBT SE vor dem Staatsrat das vom Regionalen Verwaltungsgericht Bozen erlassene Urteil Nr. 354 vom 20. Dezember 2016 an und stellte einen Antrag auf dessen Abänderung. Mit dem am 22. März 2017 zugestellten Anschlussrekurs verlangte die BG CMC, in Abänderung des angefochtenen Urteils, die Verurteilung der BBT SE durch Leistung des Gegenwerts, nach vorheriger Erklärung über die Unrechtmäßigkeit der Zuschlagserteilung der Ausschreibung an die BG Astaldi. Am 22. Juni 2017 fand die öffentliche Verhandlung statt, in der - nach Anhörung der Parteien - das Richterkol- legium die Rechtssache der Entscheidung vorbehalten hat.

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