BBT Bilanzen 2018

82 LAGEBERICHT Deshalb unterliegt die Ausführung der Verträge betreffend den österreichischen Projektabschnitt den österreichi- schen Rechtsbestimmungen, die Ausführung der Verträge betreffend den italienischen Projektabschnitt hingegen den italienischen Rechtsbestimmungen. Im Hinblick auf die Antimafia-Kontrollen hat die BBT SE am 24. Jänner 2012 mit dem Regierungskommissar für die Provinz Bozen das Protokoll zur Legalität abgeschlossen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 wurde der endgültige Entwurf des neuen Protokolls zur Legalität erstellt, das nach der abschließenden Bewertung der Koordinierungs- stelle für die Oberbauleitung von großen Infrastrukturvorhaben beim Innenministerium unterzeichnet wird. Für die Vergaben nach österreichischem Recht werden die Prüf- und Kontrolltätigkeiten im Bereich Mafiabe- kämpfung gemäß Gv.D. 159/11 i.d.g.F., dem sog. “Anti-Mafia-Kodex“, im Rahmen der Angemessenheitsprü- fungen der Bieter (vgl. Ausschlussgründe, § 229 BVergG 2006) durch entsprechende Anfrage seitens der BBT SE bei der Präfektur Bozen, durchgeführt. In punkto Transparenz hält die BBT SE die Bestimmungen des Gv.D. 33/2013 i.d.g.F. betreffend die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen ein. Insbesondere veröffentlicht die BBT SE auf ihrer Webseite die Informationen betreffend die von der BBT SE auf italienischem und auf österreichischem Staatsgebiet abgeschlossenen Vergaben, sowie die vom Aufsichtsrat der BBT SE genehmigte Jahresbilanz. Die BBT SE ist zur Informationspflicht sowie zur Übermittlung von Daten an die nationalen Behörden Österreichs und Italiens, in Bezug auf sämtliche Vergaben und die entsprechenden Ausführungen, verpflichtet. Was die Typologie, die Methodologie und die Fristen der Mitteilungen betrifft, werden die von diesen Behörden für die Vergabestellen im nationalen (österreichischen und italienischen) Interesse erlassenen Bestimmungen eingehalten. Dieses Monitoring erfolgt regelmäßig, üblicherweise durch Internetverbindung mit den von den Behörden einge- richteten digitalen Systemen. Die geforderten Daten werden zum angegebenen Bezugsdatum aktualisiert und innerhalb der von den Behörden festgelegten Fristen übermittelt. Die BBT SE muss quartalsweise einen zweisprachigen Bericht über den aktuellen Stand der Arbeiten, der Kosten, der Fristen und der Risikovorsorge, unterteilt nach Baulosen, erstellen und den aktuellen Stand der Finanzierung erläutern. In Italien ist die BBT SE verpflichtet, folgenden Behörden regelmäßig Daten über den Fortschritt des Projekts sowie Informationen zu den Vergabephasen und die anschließende Leistungsdurchführung zu übermitteln (NB: in Klammer sind die Bezeichnungen der jeweiligen Monitoringsysteme angeführt): Amt des Ministerprä- sidenten (Open Cantieri, CUP, MGO), Infrastruktur- und Verkehrsministerium (PIS, Open Cantieri), Wirtschafts- und Finanzministerium (BDAP-MOP), Italienische Antikorruptionsbehörde (CRESME-SILOS, AUSA, Transparente Verwaltung, SMART CIG, SIMOG, MIT), Regierungskommissariat Präfektur Bozen (Legalitäts-Plattform). Abschließend wurde in den Rahmenbedingungen für die Errichtung des Brenner Basistunnels, die am 18. April 2011 genehmigt wurden, festgelegt, dass gemäß den verbindlichen Vorgaben des österreichischen Eisenbahnge- setzes das Projekt “Brenner Basistunnel“ im Zuge der Errichtung von der SCHIG (einer unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsorganisation für österreichische Unternehmen des Eisenbahnsektors, die technische und wirtschaftliche Kontrollen der Infrastrukturen gemäß den Vorgaben des für die Realisierung des Brenner Basis- tunnels zuständigen Verkehrsministeriums durchführt) überwacht wird.

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