BBT Bilanzen 2018
86 LAGEBERICHT 1.17 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die voraussichtliche Geschäftsentwicklung entspricht dem genehmigten Programm, laut dem die Inbetrieb- nahme des Brenner Basistunnels im Jahr 2028 vorgesehen ist. Die für die Inbetriebnahme des Bauwerks vorzusehenden Fristen wurden mit dem Bauprogramm 2019 im Laufe der Sitzung des Aufsichtsrates vom 10. Jänner 2019 in Wien genehmigt. In beiden Staaten wurde das Tätigkeitsprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen Schrift- stücke, mit denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen. Die BBT SE realisiert das Projekt gemäß dem Bauzeitplan und unter Verwendung der gewährten Finanzmittel. Was Italien anbelangt, so wurde das Einreichprojekt (genehmigtes Projekt) des Brenner Basistunnels mit CIPE-Beschluss Nr. 71/2009 genehmigt. Mit Beschluss Nr. 17/2016 vom 1. Mai 2016 genehmigte der CIPE das vierte Baulos und wies die entspre- chenden Finanzmittel in Höhe von 1.250 Millionen Euro zu. Was Österreich anbelangt, so erteilte die österreichische Bundesregierung am 1. Februar 2011 die Geneh- migung zur Realisierung des gesamten Projektes. Der Ministerrat der Bundesrepublik Österreich genehmigte am 21. März 2018 die Kosten für die Errichtung des Brenner Basistunnels im Rahmenplan der ÖBB für den Zeitraum 2018-2023, zu einem Gesamtbetrag von 4.127,8 Millionen Euro, wobei auch die bereits eingeführten und die geplanten Projektoptimierungen, mit aktualisierter Preisbasis 1. Jänner 2017 berücksichtigt wurden. Berücksichtigt man weiters die Voraus- valorisierung, so wurden vom Ministerrat der Bundesrepublik Österreich Gesamtosten für die gesamte Projektlaufzeit in Höhe von 4.642,9 Millionen Euro genehmigt. Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert: • von Italien für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten, zweiten, dritten und vierten Baulos der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätigkeiten; • von Österreich für alle bis zum Jahr 2023 geplanten Baumaßnahmen (Rahmenprogramm 2018-2023). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Staaten die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung und zur Fertigstellung des gesamten Bauwerkes eingegangen sind. Im Jahr 2019 wird sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf die folgenden Bereiche konzentrieren: Italien: • Fortführung der Arbeiten für die Hauptbauwerke des Bauloses “Eisackunterquerung“; • Fortführung der Arbeiten des Bauloses “Mauls 2-3“; • Fortführung des Programms zur Errichtung der Umweltausgleichsmaßnahmen, die von den Vereinbarungen mit der Autonomen Provinz Bozen, den Gemeinden und den sonstigen betrof- fenen Einrichtungen vorgesehen sind;
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