BBT Bilanz 2019

Kassenbestand Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen. Er stellt die Guthaben aus Bankeinlagen, sowie den bei Abschluss des Geschäftsjahres vorhandenen Bargeldbestand dar. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten In diesen Positionen sind Kosten- und Ertragsanteile ausgewiesen, die sich auf zwei oder mehrere Geschäftsjahre beziehen und deren Ausmaß sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Betrachtung (physisch bzw. wirtschaftlich) ändert. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse verbucht. Rückstellungen Die Rückstellungen für Risiken und Lasten werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren Betrag und Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind. In Bezug auf die geschuldeten Beträge, deren Höhe aufgrund der bestehenden Rechtsstrei- tigkeiten mit den Lieferanten umstritten und ungewiss ist, da die Gesellschaft die vollständige Aktivierung der Kosten als Modell für die Darlegung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Vermögenslage im Geschäftsjahr angewendet hat - was die Notwendigkeit bedingen würde, auch die ungewissen Beträge in den Bauwerkswert zu aktivieren - wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft es für korrekt korrekt und gleichbleibend erachtet, die Kosten nur dann zu erfassen, wenn diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nachweislich festgestellt wurden. Abfertigungs- und Abfindungsrückstellungen Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden. Das Kriterium der abgeschriebenen Kosten wurde nicht angewendet, da die Folgen der Aktua- lisierung im Vergleich zum nicht aktualisierten Wert irrelevant sind, da es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten (weniger als zwölf Monate) handelt (Rechnungslegungsgrundsatz 15.32-44). Erträge und Aufwände Die Erträge und Einnahmen, die Kosten und Aufwendungen werden unter Abzug der Rückliefe- rungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien, nach dem Prinzip des Leistungszeitraums und nach dem Vorsichtsprinzip, verbucht. 3. ANHANG ZUR BILANZ 3. ANHANG ZUR BILANZ Alle Kosten für den die Erträge übersteigenden Anteil werden, direkt oder indirekt, in den materiellen Vermögensgegenständen aktiviert, da sie zum einzigen Gesellschaftszweck gehören. Wie eingangs erwähnt, werden sämtliche indirekten Kosten, exklusive etwaiger Erlöse, in der Position “Im Entstehen befindliches Anlagevermögen und Anzahlungen”, durch die Erhöhungen des Anlagevermögens für Eigenleistungen (Position A.4. der Gewinn- und Verlustrechnung), auf den Wert des Bauwerks aktiviert Einkommenssteuern Die Steuern auf das Einkommen werden in jenem Geschäftsjahr abgerechnet, in dem sie anfallen. Dies erfolgt anhand einer realistischen Prognose des steuerpflichtigen Ergebnisses des Geschäftsjahres, gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen und unter Anwendung der zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze (OIC 25.4.6). Die entsprechende Steuerschuld ist in der Bilanz zum Nominalwert, abzüglich der überwiesenen Anzahlungen, der abgezogenen Einbehalte und der vergütbaren Steuerguthaben, für die keine Rückerstattung beantragt wird, erfasst. Falls die überwiesenen Anzahlungen, Einbehalte und Forderungen die geschuldeten Steuern übersteigen, wird ein entsprechendes Steuerguthaben ausgewiesen. Sicherheiten, Garantien und Eventualverbindlichkeiten Diese umfassen auch die geleisteten Sicherstellungen und die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen. Die Sicherstellungen werden in Form von Bankgarantien geleistet, die in der tatsächlichen Höhe der Verbindlichkeit ausgewiesen sind. Das Gv.D. Nr. 39/2015 hat Neuheiten bezüglich der Zusammensetzung der Bilanzschemata eingeführt: der Absatz des Art. 2424, der die entsprechende Angabe am Ende der Bilanz und die Ausweisung im Anhang für das Geschäftsjahr gem. Art. 2427, Punkt 9) vorsah, wurde aufgehoben. 104 105

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MzM=