BBT Bilanz 2019

Diese Position hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 verringert. Die Zusammensetzung der gegenständlichen Position ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen: • Die Position „Sonstiges” umfasst die Anschaffung von geringwertigem EDV- und Büroverbrauchsmaterial; • PKW-Betriebsaufwand; • Sonstige Gebühren; • Büromaterial. Die außerordentlichen Aufwendungen sind auf die natürlichen Unterschiede zwischen den zum 31. Dezember 2018 durchgeführten Schätzungen und den tatsächlichen Ergebnissen zum 31. Dezember 2019 zurückzuführen. In der Position „Sonstige Steuern“ sind die an das Umweltministerium bezahlten UVP- und SUP-Kosten inbegriffen. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN Die Zinsen und ähnliche Erträge und Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt 103.259 Euro, mit einem Rückgang um 163.260 Euro im Vergleich zum Jahr 2018. Diese Einnahmen gliedern sich wie folgt: (Beträge in Tausend Euro) BESCHREIBUNG 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung ZINSERTRÄGE von Sonstigen - Zinserträge aus Bank- und Postkonten 59 62 (3) - Zinserträge aus sonstigen Operationen (gebundene Bankeinlagen) - - - - Sonstige (Zinsen auf Steuerrückzahlungen) 26 22 4 85 84 1 ZINSERTRÄGE GESAMT 85 84 1 ZINSAUFWENDUNGEN Zinsen und ähnliche Aufwendungen - Sonstiges (189) (24) (165) (189) (24) (165) ZINSAUFWENDUNGEN GESAMT (189) (24) (165) GESAMT (103) 60 (163) Die Steigerung bei den Finanzierungslasten ist imWesentlichen auf die Zahlung von Verzugszinsen bei der Schlussrechnung des Bauloses „Wolf 2 - Padastertal - Österreich“ zurückzuführen. Der kontinuierliche Rückgang der von den Kreditinstituten auf die gebundenen Bankeinlagen gewährten Zinssätze hat dazu geführt, dass diese Einlagenform wirtschaftlich nicht mehr vorteilhaft ist. Steuern vom Einkommen und Ertrag (Beträge in Tausend Euro) VERÄNDERUNG 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung LAUFENDE STEUERN - Laufende Körperschaftssteuer (IRES) (1) - (1) - Lokale Gewerbesteuer (IRAP) (50) (62) 12 - Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten 0 6 (6) - Überschuss ACE - 149 (149) (51) 93 (143) GESAMT (51) 93 (143) Die Gesellschaft erzielt keine Gewinne. Die Steuern sind auf die Erhöhungen/Rückgänge der Steuer- bemessungsgrundlage, aufgrund der steuerlichen (Nicht-)Absetzbarkeit einiger Rechnungsposten infolge der Anwendung der korrekten zivilrechtlichen Rechnungslegungskriterien, zurückzuführen. Die italienische Niederlassung verzeichnet keine Verbindlichkeiten aus der Körperschaftssteuer infolge der Anwendung der Steuererleichterungen im Rahmen des Programms “Aiuto alla Crescita Economica” (ACE) gemäß G.D. Nr. 201 vom 6. Dezember 2011 (sog. “Decreto salva Italia”), umgewandelt mit Änderungen des Gesetzes Nr. 214 vom 22. Dezember 2011 i.d.g.F. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Gesetz Nr. 160/2019 (da sogenannte „Bilanzgesetz 2020“, das im Amtsblatt G.U. Nr. 304 vom 31.12.2019 veröffentlicht wurde), im Absatz 287 des einzigen Artikels die Förderung zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums ( kurz ACE) wieder einführt. Mit dieser Bestimmung wird ab dem Steuerzeitraum, der nach dem 31. Dezember 2018 beginnt, (also ab 2019) der Steuermechanismus zur Förderung des Wirtschaftswachstums (ACE), der mit dem Bilanzgesetz 2019 abgeschafft wurde, wieder eingesetzt. Diese Regelung wird nach ausdrücklicher Aufhebung der Bestimmungen, mit denen die Förderung zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums gestrichen und mit verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen zur Reinvestition der Gewinne ersetzt wurde, wieder eingesetzt. Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich der noch nicht genutzte ACE-Überschuss auf 83.48 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die Kosten für die Gewerbesteuer IRAP auf 49.694 Euro. Die Gesellschaft verzeichnet keine Verbindlichkeiten aus der Gewerbesteuer infolge der Verwendung des Steuerguthabens, das auf die Umwandlung eines Teils des Überschusses aus dem ACE-Programm aus 2016 und 2017 zurückzuführen ist. (Beträge in Tausend Euro) STEUERERLEICHTERUNGEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS “AIUTO ALLA CRESCITA ECONOMICA” (ACE) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31.12.2018 68.587 Erhöhung: ACE-Steuerbefreiung Geschäftsjahr 2018 15.234 15.234 Verminderungen: Nutzung ACE-Steuerbefreiung für Körperschaftssteuer IRES 2019 (337) (337) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31.12.2019 83.484 3. ANHANG ZUR BILANZ 3. ANHANG ZUR BILANZ 128 129

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