BBT Bilanz 2019

SICHERSTELLUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN (Beträge in Tausend Euro) EVENTUALVERBINDLICHEITEN UND HAFTUNGSVERÄLTNISSE 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung 1. RISIKEN - zugunsten anderer 2.502.654 2.519.954 (17.300) 2.502.654 2.519.954 (17.300) 1.5 sonstige Risiken - zugunsten anderer 112.559.721 21.145.940 91.413.781 112.559.721 21.145.940 91.413.781 GESAMTBETRAG 1 115.062.375 23.665.894 91.396.481 2. VERPFLICHTUNGEN 2.1 gestundete durchzuführende Verträge 3.087.474.413 3.047.910.880 39.563.534 2.2 sonstige Verbindlichkeiten 1.527.264 1.844.680 (317.416) GESAMTBETRAG 2 3.089.001.677 3.049.755.560 39.246.118 GESAMT EVENTUALVERBINDLICHEITEN 3.204.064.052 3.073.421.453 130.642.598 2.1 Vergebene, noch nicht abgeschlossene Verträge, Exkl. Schon verrechneter Bruttobeträge 2.2 Bereits abgeschlossene Vereinbarungen bzgl. Grundstücksbeschaffungen. inkl. der schon abgerechneten Beträge Die Verrechnungskonten enthalten: • Verpflichtungen in Höhe von 3.087.474.413 Euro betreffend die Verträge über die Erbringung von Bauleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den damit verbundenen, noch nicht abgeschlossenen Arbeiten; • Vereinbarungen für Grundstücksbeschaffungen; • Bürgschaften zur Deckung von Risiken zu einem Betrag von 2.502.654 Euro; • Sonstige Risiken in Höhe von 112.559.721 Euro, bezogen auf die im Buchhaltungsregister eingetragenen Nachträge für Bauleistungen. Verbindlichkeiten mit dinglichen Sicherheiten auf Sachwerten der Gesellschaft Gemäß Art. 2427, Absatz 1, Nr. 6 des ital. Zivilgesetzbuchs wird darauf hingewiesen, dass keine durch Verbindlichkeiten mit dinglichen Sicherheiten auf Sachwerten der Gesellschaft bestehen. Vermögenswerte, die für eine bestimmte Transaktion bestimmt sind Bezugnehmend auf Art. 2427, Absatz 1, Nr. 20 des ital. Zivilgesetzbuchs wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keine Vermögenswerte ausweist, die für eine bestimmte Transaktion bestimmt sind. Gemäß Gesetz 124/2017 geforderte Informationen Im Hinblick auf die vom genannten Gesetz verlangten Informationen wird angemerkt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2019 die folgenden Finanzierungen im Rahmen der entspre- chenden Finanzierungsvereinbarungen ausbezahlt hat: • Grant Agreement M2014/1032363 – Action Works: Vorfinanzierung Jahr 2019 zu einem Gesamtbetrag von 51 064 641 Euro (Mitteilung der INEA vom 5. April 2019). Restzahlung Jahr 2018 zu einem Gesamtbetrag von 47 306 754 Euro (Mitteilung der INEA vom 6. November 2019). • Grant Agreement M2014/1032324 – Action Studies: Vorfinanzierung Jahr 2019 zu einem Gesamtbetrag von 13 698 357 Euro (Mitteilung der INEA vom 15. April 2019); Restzahlung Jahr 2018 zu einem Gesamtbetrag von 16 293 142 Euro (Mitteilung der INEA vom 6. November 2019). Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen, Vereinba- rungen, die nicht aus der Bilanz hervorgehen (sog. außer- budgetäre Vereinbarungen) und weitere Informationen Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit relevanten nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht “zu normalen Marktbedingungen abgeschlossen worden sind”. Es bestehen keine Vereinbarungen, die nicht aus der Bilanz hervorgehen (sog. “außerbudgetäre” Vereinbarungen). Die Gesellschaft hat keine Devisengeschäfte getätigt, die sich wesentlich auf die Bilanz auswirken könnten. Die Gesellschaft hat keinen Derivatvertrag unterzeichnet. Der vorliegende Jahresabschluss, der sich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Geschäftsjahr und Kapitalflussrechnung zusammensetzt, stellt die Vermögens- Finanz- und Ertragslage sowie das Betriebsergebnis des Geschäftsjahres wahrheitsgetreu und korrekt dar und entspricht den Ergebnissen der regelmäßig geführten Buchhaltungsunterlagen; er weicht jedoch von den XBRL-Modalitäten ab, da sich diese technisch gesehen nicht dazu eignen, die betriebliche Situation im Detail und ausreichend klar darzustellen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In Bezug auf die beim Oberlandesgericht Trient anhängige Rechtssache(R.G181) zwischen den Parteien BBT SE / Combi Nord S.p.A / Autonome Provinz Bozen hat der Richter bei der mündlichen Verhandlung am 4. Februar 2020 den Parteien die gesetzlich vorgesehenen Fristen für die Hinter- legung der Schriftsätze gewährt und somit die Rechtssache der Entscheidung vorbehalten. Am 10. Februar 2020 hat das Amt für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen der BBT SE die Genehmigung für das Vorprojekt zur Sanierung der anthropogenen Verschmutzung, die im Zuge der Arbeiten des Sub-Bauloses „Neue Zufahrtsstraße Riol“ festgestellt wurde, vorgelegt. 3. ANHANG ZUR BILANZ 3. ANHANG ZUR BILANZ 132 133

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