BBT Bilanz 2019
1.7 EU-FINANZIERUNGEN Zur Gewährleistung der Kofinanzierung der Tätigkeiten der BBT SE durch die Europäische Union ab dem Jahr 2016 wurden am 17. November 2015 zwei „Finanzierungsvereinbarungen“ (Grant Agreements) im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2014-2020 unterzeichnet: • Grant Agreement M2014/1032324 - Studien: Zuschuss in Höhe von 302.850.000 Euro, was 50% der für Studien, Planungen und Erkundungsarbeiten („Studies”) vorgesehenen Kosten entspricht; • Grant Agreement M2014/1032363 - Arbeiten: Zuschuss in Höhe von 878.640.000 Euro, was 40% der für die Errichtung der Haupttunnel („Works”) vorgesehenen Kosten entspricht Diese Vereinbarungen garantieren der BBT SE die bis 31. Dezember 2020 maximal mögliche Kofinanzierung von Seiten der Europäischen Union. AUSZAHLUNGEN IM JAHR 2019 Im Laufe des Jahres 2019 wurden der BBT SE von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) die folgenden Finanzmittel, im Rahmen der entsprechenden „Finanzierungsvereinba- rungen“, ausbezahlt: • Grant Agreement M2014/1032363 – Action Works: Vorfinanzierung Jahr 2019 zu einem Gesamtbetrag von 51 064 641 Euro (Mitteilung der INEA vom 5. April 2019). Restzahlung Jahr 2018 zu einem Gesamtbetrag von 47 306 754 Euro (Mitteilung der INEA vom 6. November 2019). • Grant Agreement M2014/1032324 – Action Studies: Vorfinanzierung Jahr 2019 zu einem Gesamtbetrag von 13 698 357 Euro (Mitteilung der INEA vom 15. April 2019); Restzahlung Jahr 2018 zu einem Gesamtbetrag von 16 293 142 Euro (Mitteilung der INEA vom 6. November 2019). Aufgrund der Verschiebung einiger Tätigkeiten, die ursprünglich im Jahr 2020 geplant waren und somit durch die EU-Kofinanzierung gedeckt sind, sind diese Tätigkeiten nun nach dem Jahr 2020, und somit außerhalb des durch die Vereinbarungen festgelegten Förderzeitraums der Kosten geplant. Die BBT SE wird daher im Jahr 2020, in Absprache mit dem italienischen und dem österreichi- schen Ministerium, das Verfahren zur Verlängerung des Förderzeitraums beider Vereinbarungen einleiten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die BBT SE die Gesamtsumme an Zuschüssen für Studien und Arbeiten, die ihr im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2014-2020 gewährt wurde, auch über das Jahr 2020 hinaus erhalten wird. Die zuständigen Büros der Europäischen Kommission wurden bereits über diese Verlängerung informiert und haben eine positive Stellung- nahme dazu abgegeben. Nach den jüngsten Prognosen wird die Vereinbarung „Studies“ um ein Jahr, bis Ende 2021, verlängert. Die Vereinbarung „Works“ wird bis Ende 2022 verlängert. Weiters wird im Rahmen dieses Mehrjahresprogramms 2014-2020 derzeit der von der BBT-SE im Rahmen der im Oktober 2019 veröffentlichten europaweiten Ausschreibung eingereichte Kofinan- zierungsantrag überprüft. Die beantragte Kofinanzierung betrifft die im Zweijahreszeitraum 2022-2023 durchzuführenden Tätigkeiten „Studies“. 1. LAGEBERICHT 1. LAGEBERICHT 46 47
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