BBT Bilanz 2019

- Schutz der Baustellenbereiche vor Naturgefahren (Muren und Überschwemmungen, Stein- schlag); - Errichtung von Betonmischanlagen mit Wasserrückführung; - Errichtung von Reifenwaschanlagen mit Wasserrückführung; - Errichtung, wo möglich, der unterirdischen Baustellenanlagen (Betonmischanlagen, Brecheranlagen, usw.), um Lärmemissionen nach außen auf ein Mindestmaß zu reduzieren; - Begrünung der Tunnelportale; - weitere Minderungsmaßnahmen in den Baustellenbereichen für die gesamte Dauer der entsprechenden Tätigkeiten. Die wichtigsten Maßnahmen, die in Österreich umgesetzt wurden, waren folgende: - Errichtung und Betrieb von Gewässerschutzanlagen zum Schutz der Oberflächenwässer vor Verschmutzungen durch die Wiedereinleitung dieser Abwässer; - Bewirtschaftung des Ausbruchsmaterials, um Verschmutzungen vorzubeugen und die Wiederverwertung zu maximieren; - Errichtung und Betrieb von Förderbändern und Multi Service Vehicle zur Vermeidung von Transportmitteln mit Verbrennungsmotoren, wodurch Emissionen von Abgasen, Staub, Lärm sowie eine hohe Verkehrsbelastung eingeschränkt werden; - Gezielte Maßnahmen gegen Staubemissionen in der Bauphase unterstützt durch kontinu- ierliche Luftmessungen in allen Baubereichen; - Einhausung von Aufbereitungsanlagen und Betonmischanlagen als gezielte Maßnahmen gegen Lärmemissionen in der Bauphase; - Schutz der Baustellenbereiche vor Naturgefahren (Muren und Überschwemmungen, Stein- schlag); - Errichtung von Reifenwaschanlagen mit Wasserrückführung um die Fahrwege sauber zu halten; - Errichtung von automatischen Straßen und Baustellenbewässerungen zur Minimierung der Staubaufwirbelung; - Befestigen bzw. asphaltieren aller Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenstraßen zur besseren Reinigung und Staubfreihaltung; - Sofortbegrünung der neu geschütteten Deponieflächen zur Eindämmung der Erosion und der Staubverfrachtung; Generell versucht die BBT SE, die Eingriffe in die Natur und in die Umwelt so gering wie möglich zu halten. So wurden die Tunnelportale behutsam in die Landschaft eingebettet und die Deponien nahe der Zufahrtstunnel angesiedelt. In den Nahbereichen der Baustellen wurden neue Nist- und Futterplätze für die lokale Fauna angelegt, um entsprechende negative Auswirkungen zu vermeiden. Außerdemwurden sowohl in Italien als auch in Österreich Projekte zur Begrünung und Bepflanzung der Spritzbetonwände und der Felsböschungen an den Tunnelportalen und den seitlichen Fensterstollen fertiggestellt. In diesen Bereichen wurden weiters Maßnahmen zur Begrünung mit besonders widerstandsfähigen, einheimischen Pflanzenarten durchgeführt, die - sofern erfor- derlich - weiterhin Gegenstand von Überwachungs- und Instandhaltungstätigkeiten sind. Im Rahmen des Landschaftspflegeplans wurden in Österreich weitreichende Maßnahmen, in Übereinstimmung mit dem Dekret des Landeshauptmanns und der Tiroler Landesregierung vom 17.10.2017, U-NSCH-11/20/158-2017, U-ABF-6/26/87-2017 und U-ABF-6/27/203-2017, umgesetzt. Es wurden ökologische und forstwirtschaftliche Ausgleichsmaßnahmen sowie Bepflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen auf einer Gesamtfläche von über 112.000 m² umgesetzt. Umweltausgleichsmaßnahmen Zweck dieser Maßnahmen ist der Ausgleich etwaiger vom Bauwerk verursachter Restbelas- tungen, die nicht anderweitig gemindert werden können. Zu diesem Zweck wurde ein Programm mit Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, das spezifische Maßnahmen für das gesamte Projekt- gebiet definiert, die sowohl auf den Ausgleich der vorübergehenden Restbelastungen während der Bauphase als auch der dauerhaften Restbelastungen, wie die dauerhafte Besetzung der begrenzten Portalbereiche und der Zufahrtsstraßen, abzielen. Die Verteilung der im Rahmen des Projekts geplanten Ausgleichsmaßnahmen stellt einen guten Kompromiss zwischen den territorialen Anforderungen und dem durch das Projekt entstandenen ökologischen Ausgleichsbedarf dar. Im Jahr 2019 wurde die Umsetzung des Programms zur Realisierung der Umweltausgleichsmaß- nahmen für den Brenner Basistunnel fortgeführt. Insbesondere wurden auf der Grundlage der verschiedenen, mit den betroffenen Einrichtungen bereits unterzeichneten Vereinbarungen die Tätigkeiten zur Planung und Umsetzung eines Teils der geplanten Ausgleichsmaßnahmen fortge- setzt. In Italien wurden die Projekte regelmäßig mit den betroffenen Gemeinden und mit der Autonomen Provinz Bozen abgestimmt. Die wichtigsten geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind: - Wasserbaumaßnahmen und Renaturierung der Wasserläufe im Projektgebiet; - Wiederherstellung von betroffenen ökologischen Strukturen (Trockenwände, Biotope, alpine Bergseen); - Errichtung von Lehrpfaden; - Verbesserung von Wasserverteilungsstrukturen (Wasserleitungen, Bewässerungs- becken); - Zusätzliche ökologische Ausgleichsflächen (qualitatives und quantitatives Kriterium); - Lärmminderungs- und funktionale Maßnahmen entlang der Bestandsstrecke (Errichtung von Lärmschutzwänden und unterirdische Führungen der Bahnlinie); - Ökologische Maßnahmen an den sichtbaren Bauwerken; - Projekte zur Errichtung von Parks, Biotopen, Schutzzonen, usw.; - Entwicklung von landschaftsplanerischen Programmen; - Maßnahmen in den Stadtzentren im Nahbereich der Baustellen, wie die Errichtung von Wertstoffsammelstellen für die Mülltrennung, Maßnahmen an der öffentlichen Beleuchtung zwecks Energieeinsparung, Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- versorgungsnetze, Maßnahmen zur Verbesserung des Straßennetzes; Errichtung einer Biomasseanlage für Fernwärme; In Österreich werden die folgenden Umweltausgleichsmaßnahmen, die in den genehmigten Landschaftspflegeplänen bzw. den gültigen Bescheiden dargelegt sind umgesetzt bzw. weiter verfolgt: - Umsetzung bzw. Weiterführung der im Landschaftspflegeplan genehmigten Rekulti- vierungsmaßnahmen; - Umsetzung der vorgesehenen Bepflanzung Deponie Ahrental Nordflanke sowie Anlage eines Halbtrockenrasens; - Erstpflege und Anwuchskontrolle der im Jahr 2018 getätigten Pflanzungen in den Bereichen Ampass Süd und Nord; - Start bzw. Fortführung des Neophytenmonitoring-Programmes in Tulfes, Ampass, Ahrental, Wolf und Padastertal; 1. LAGEBERICHT 1. LAGEBERICHT 50 51

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