BBT Bilanz 2019

1. LAGEBERICHT 1. LAGEBERICHT tunnel Ahrental, Unterwerk Ahrental) hat Herr Thomas Wegscheider Beschwerde erhoben. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wurde mit Bescheid des BMVIT vom 06. August 2019, GZ BMVIT-220.151/0020-IV/IVVS4/2019, ausgeschlossen. Das Verfahren ist anhängig. Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231/2001 und Organi- sations- und Verwaltungsmodell Die BBT SE gehört zu den Gesellschaften, die in den Wirkungsbereich des Gv.D. Nr. 231 vom 8. Juni 2001 betreffend die „Rechtlichen Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von juristi- schen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, auch ohne juristische Persönlichkeit, gemäß Art. 11 des Gesetzes Nr. 300 vom 29. September 2000“ fallen. Damit wurden in Umsetzung der EU-Richtlinie auch für Italien Regelungen im Bereich strafrechtliche Haftung der juristischen Personen und der genannten kollektiven Organisationen eingeführt. In Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften hat die Gesellschaft die Risikoanalyse durchgeführt und das Organisations- und Verwaltungsmodell sowie den Verhaltenskodex genehmigt. Die Gesellschaft hat ein Organisationsmodell, ein internes Kontrollsystem und geeignete Verhal- tensregeln bereitgestellt, die dazu dienen, der Begehung von Straftaten gemäß Gv.D. Nr. 231/2001 durch den Vorstand, die Führungskräfte, die der Leitung oder der Aufsicht der Führungskräfte unterstehenden Mitarbeiter sowie durch andere Mitarbeiter der Gesellschaft vorzubeugen. So hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Jahr 2008 das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell genehmigt, das gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 231/2001 und dem entsprechenden Verhaltenskodex erstellt wird. Die späteren Änderungen und Ergänzungen des Modells fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der Gesellschaft, in seiner Eigenschaft als Leitungsorgan. Jede Aktualisierung oder Überarbeitung des Modells wird dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Die BBT SE gewährleistet die Verbreitung und die Kenntnis des Modells durch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch Veröffentlichung desselben auf dem Intranetportal der Gesellschaft. Bei der BBT SE wurde ein Aufsichts- und Kontrollorgan (nachfolgend „Aufsichtsorgan“) einge- richtet, das über die ordnungsgemäße Funktionsweise, die Effizienz, die Angemessenheit und die Einhaltung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells (sog. „Modell 231“) wacht. Dieses wurde von der Gesellschaft angewendet, um jenen Straftaten vorzubeugen, die eine Haftung der Gesellschaft, gemäß den Bestimmungen des Gv.D. Nr. 231 vom 8. Juni 2001 „Recht- liche Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen ohne juristische Persönlichkeit gemäß §11 des Gesetzes Nr. 300 vom 29. September 2000“ zur Folge haben könnten. Das Aufsichtsorgan ist ein aus vier ständigen Mitgliedern bestehendes Kollegialorgan. Die Mitglieder werden vom Aufsichtsrat, auf paritätischen Vorschlag der beiden Komponenten (Italien und Österreich), ernannt. Die Mitglieder des Aufsichtsorgans bleiben drei Jahre lang im Amt, und das Mandat kann für dieselbe Dauer stillschweigend erneuert werden. Das Aufsichtsorgan hat eine eigene „Geschäftsordnung“ ausgearbeitet, um die Funktionsweise des Organs zu regeln und insbesondere die ihm übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Verant- wortungsbereiche festzulegen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 hat das Aufsichtsorgan, auf der Grundlage der Ende 2018 festgelegten Planung, intensiv gearbeitet. Es wurden drei gemeinsame Sitzungen und ebenso viele Prüfsitzungen, mit Teilnahme der österreichischen und der italienischen Mitglieder, abgehalten. Gegenstand der Prüfsitzungen des Aufsichtsorgans waren folgende Themenbereiche: - Aktualisierung der Katalogisierung, im Rahmen der Unternehmensprozesse, der Risiken im Zusammenhang mit potentiell strafbaren Handlungen unter dem Gesichtspunkt der verwaltungsrechtlichen Haftung und des bestehenden Kontrollsystems zum Schutz der Gesellschaft; - Organisation und Wirksamkeit der bestehenden Vorrichtungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz in der Ausführungsphase der Arbeiten, mit Bezug auf die Baustelle des Bauloses „B0115 Eisackunterquerung“; - Organisation und Wirksamkeit der bestehenden Vorrichtungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz, mit Bezug auf die Baustelle des Bauloses „Tulfes-Pfons“. - Ausschreibungswesen; - Abwicklung Ausgleichs- und Umweltschutzmaßnahmen; - Tätigkeiten der ÖBA; - Verfahren zur Auswahl und Einstellung des Personals. Im Anschluss an die Überprüfungen konnte man sich auf ein gemeinsames Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell der BBT SE auf italienischer und österreichischer Seite einigen. Im Laufe der am 11. Juni 2019 stattgefundenen Plenarsitzung hat das Aufsichtsorgan die Geneh- migung der Version 2019 des „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells“ (sog. „Modell 231“) durch den Vorstand vorgeschlagen. DATENSCHUTZKODEX Die Gesellschaft hält die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, die geltenden nationalen Rechtsvorschriften und die von der Aufsichtsbehörde festgelegten Leitlinien, gemäß den darin genannten Bedingungen und Methoden, ein. 84 85

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