BBT Bilanz 2019

1. LAGEBERICHT 1. LAGEBERICHT 1.17 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die voraussichtliche Geschäftsentwicklung entspricht dem genehmigten Programm, laut dem die Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels im Jahr 2028 vorgesehen ist. Die für die Inbetriebnahme des Bauwerks vorzusehenden Fristen wurden mit dem Bauprogramm 2019 im Laufe der Sitzung des Aufsichtsrates vom 10. Jänner 2019 in Wien genehmigt. In beiden Staaten wurde das Tätigkeitsprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen Schriftstücke, mit denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen. Die BBT SE realisiert das Projekt gemäß dem Bauzeitplan und unter Verwendung der gewährten Finanzmittel. Was Italien anbelangt, so wurde das Einreichprojekt (genehmigtes Projekt) des Brenner Basis- tunnels mit CIPE-Beschluss Nr. 71/2009 genehmigt. Mit Beschluss Nr. 17/2016 vom 1. Mai 2016 genehmigte der CIPE das vierte Baulos und wies die entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 1.250 Millionen Euro zu. Was Österreich anbelangt, so erteilte die österreichische Bundesregierung am 1. Februar 2011 die Genehmigung zur Realisierung des gesamten Projektes. Der Ministerrat der Bundesrepublik Österreich genehmigte am 21. März 2018 die Kosten für die Errichtung des Brenner Basistunnels im Rahmenplan der ÖBB für den Zeitraum 2018-2023, zu einem Gesamtbetrag von 4.127,8 Millionen Euro, wobei auch die bereits eingeführten und die geplanten Projektoptimierungen, mit aktualisierter Preisbasis 1. Jänner 2017 berücksichtigt wurden. Berücksichtigt man weiters die Vorausvalorisierung, so wurden vom Ministerrat der Bundesrepublik Österreich Gesamtosten für die gesamte Projektlaufzeit in Höhe von 4.642,9 Millionen Euro genehmigt. Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert: - von Italien für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten, zweiten, dritten und vierten Baulos der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätig- keiten; - von Österreich für alle bis zum Jahr 2023 geplanten Baumaßnahmen (Rahmenprogramm 2018-2023). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Staaten die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung und zur Fertigstellung des gesamten Bauwerkes eingegangen sind. Im Jahr 2020 wird sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf die folgenden Bereiche konzentrieren: Italien - Fortführung der Arbeiten für die Hauptbauwerke des Bauloses „Eisackunterquerung“; - Fortführung der Arbeiten des Bauloses „Mauls 2-3“; - Fortführung des Programms zur Errichtung der Umweltausgleichsmaßnahmen, die von den Vereinbarungen mit der Autonomen Provinz Bozen, den Gemeinden und den sonstigen betroffenen Einrichtungen vorgesehen sind; - Fortführung der Arbeiten am Bahnhof Franzensfeste, gemäß mit der R.F.I. S.p.A. abgeschlossenen Vereinbarung; - Fortführung der Bauarbeiten beim Los „Neue Zufahrtsstraße Riol“ am Bahnhof Franzens- feste. Österreich: - Fertigstellung der Baumaßnahmen beim Los „Tulfes-Pfons“, darunter die Verlängerung des Erkundungsstollens „Ahrental-Pfons“; - Fortführung der Arbeiten des Bauloses “Pfons-Brenner”; - Fortführung der Ausschreibungsplanung des Bauloses „Sillschlucht-Pfons“ und der Ausführungsplanung der Baulose „Pfons-Brenner“ und „Sillschlucht“; - Fortführung der am Bahnhof Innsbruck vorgesehenen Arbeiten, im Rahmen der mit der ÖBB Infrastruktur AG abgeschlossenen Vereinbarung; - Fortführung des Programms zur Umsetzung der Umweltmaßnahmen, insbesondere jener des Landschaftspflegeplanes; - Planung und Veröffentlichung der Ausschreibung der umweltrelevanten Maßnahmen am Naviserbach; - Vergabe und Baueinleitung beim Los „Sillschlucht“; - Veröffentlichung der Ausschreibung der Arbeiten des Bauloses „Sillschlucht-Pfons“. In Bezug auf die Auswirkungen, die der aktuelle internationale Gesundheitsnotstand im Zusam- menhang mit dem „Coronavirus“ auf die Geschäftsentwicklung haben könnte, wird auf den Abschnitt „Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ verwiesen. Fortführung der Geschäftstätigkeit Unter Berücksichtigung: a. aller oben dargelegten technischen Angaben zum Projektfortschritt und aller Informa- tionen zur Finanzierung des Projekts, b. dass, obwohl bisher noch kein „Wirtschafts- und Finanzplan“ erstellt wurde, die Richt- linie des Europäischen Parlaments und des Rates 2012/34/EU und die entsprechenden von den Mitgliedsstaaten erlassenen Durchführungsdekrete festlegen, dass das wirtschaft- liche und finanzielle Gleichgewicht des Infrastrukturbetreibers durch die Festlegung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gewährleistet sein muss, sodass die Deckung der Betriebskosten, der Amortisierungen und der Rendite des investierten Kapitals sichergestellt wird; kann gesagt werden, dass bis jetzt alle Elemente vorliegen, um (i) die Errichtung des Projekts, (ii) den zukünftigen Betrieb des Bauwerks im wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewicht und somit (iii) die vollständige Einbringlichkeit der bisher getätigten Investitionen als gesichert zu erachten. All dies berücksichtigt wird somit die Voraussetzung der Fortführung der Geschäftstätigkeit bestätigt, auf Grund derer der gegenständliche Jahresabschluss erstellt wurde. Bozen, 18.03.2020 Der Vorstand Dott. Ing. Gilberto Cardola Dipl.-Ing. Martin Gradnitzer 86 87

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