BBT Bilanz 2020

3 ANHANG ZUR BILANZ 3 ANHANG ZUR BILANZ Diese Position hat sich im Vergleich zum 31 Dezember 2019 verringert Die Zusammensetzung der gegenständlichen Position ist im Wesentlichen auf folgende Faktoren zurückzuführen: • Die Position „Sonstiges“ umfasst die Anschaffung von geringwertigem EDV- und Büroverbrauchsmaterial • PKW-Betriebsaufwand; • Sonstige Gebühren • Büromaterial Die außerordentlichen Aufwendungen sind auf die natürlichen Unterschiede zwischen den zum 31 Dezember 2019 durchgeführten Schätzungen und den tatsächlichen Ergebnissen zum 31 Dezember 2020 zurückzuführen In der Position „Sonstige Steuern“ sind die an das Umweltministerium bezahlten UVP- und SUP-Kosten inbegriffen FINANZANERTRÄGE UND FINANZAUFWENDUNGEN Die Einnahmen aus Finanzerträge und Finanzaufwendungen belaufen sich auf insgesamt - 132 651 Euro Diese Einnahmen gliedern sich wie folgt: (Beträge in Tausend Euro) BESCHREIBUNG 31 12 2020 31 12 2019 Veränderung SONSTIGE FINANZERTRÄGE von Sonstigen - Zinsen aus Bank- und Postkonten 10 59 (49) - Zinsen aus sonstigen Operationen (gebundene Bankeinlagen) - - - - Sonstige (Zinsen auf Steuerrückzahlungen) 54 26 28 - Sonstige 7 - 7 SUMME SONSTIGE FINANZERTRÄGE 71 85 (14) ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN - Sonstiges (204) (189) (15) (204) (189) (15) SUMME ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN (204) (189) (15) GESAMT (133) (103) (29) Die Steigerung bei den Finanzaufwendungen ist imWesentlichen auf die Zahlung von Verzugszinsen zurückzuführen, die im Zusammenhang mit der Beilegung des Falls vor dem Landesgericht Trient anhängige Rechtsstreit zwischen den Parteien BBT SE / Konsortium “ATB Tunnel Brennero” angefallen sind Die Liquidation wurde mit dem endgültigen Urteil Nr 35/2020 abgeschlossen und am 13 Februar 2020 veröffentlicht Laufende und latente Steuern des Geschäftsjahres (Beträge in Tausend Euro) BESCHREIBUNG 31 12 2020 31 12 2019 Veränderung LAUFENDE STEUERN - Laufende Körperschaftssteuer (IRES) (0) (1) 1 - Lokale Gewerbesteuer (IRAP) (47) (50) 3 - Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (3) - (3) - Überschuss ACE - - - (50) (51) 1 GESAMT (50) (51) 1 Die Gesellschaft erzielt keine Gewinne Die Steuern sind auf die Erhöhungen/Rückgänge der Steuer- bemessungsgrundlage, aufgrund der steuerlichen (Nicht-)Absetzbarkeit einiger Rechnungsposten infolge der Anwendung der korrekten zivilrechtlichen Rechnungslegungskriterien, zurückzuführen Die italienische Niederlassung verzeichnet keine Verbindlichkeiten aus der Körperschaftssteuer infolge der Anwendung der Steuererleichterungen im Rahmen des Programms „Aiuto alla Crescita Economica“ (ACE) gemäß G D Nr 201 vom 6 Dezember 2011 (sog “Decreto salva Italia”), umgewandelt mit Änderungen des Gesetzes Nr 214 vom 22 Dezember 2011 i d g F Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Gesetz Nr 160/2019 (sog „Bilanzgesetz 2020“, das im Amtsblatt G U Nr 304 vom 31 Dezember 2019 veröffentlicht wurde), im Absatz 287 des einzigen Artikels die Förderung zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums (kurz ACE) wieder einführt Mit dieser Bestimmung wird ab dem Steuerzeitraum, der nach dem 31 Dezember 2018 beginnt, (also ab 2019) der Steuermechanismus zur Förderung des Wirtschaftswachstums (ACE), der mit dem Bilanzgesetz 2019 abgeschafft wurde, wieder eingesetzt Diese Regelung wird nach ausdrücklicher Aufhebung der Bestimmungen, mit denen die Förderung zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums gestrichen und mit verschiedenen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen zur Reinvestition der Gewinne ersetzt wurde, wieder eingesetzt Zum 31 Dezember 2020 beläuft sich der noch nicht genutzte ACE-Überschuss auf 103,19 Millionen Euro Zum 31 Dezember 2020 belaufen sich die Kosten für die Gewerbesteuer IRAP auf 49 581 Euro Die Gesellschaft verzeichnet keine Verbindlichkeiten aus der Gewerbesteuer infolge der Verwendung des Steuerguthabens, das auf die Umwandlung eines Teils des Überschusses aus dem ACE-Programm aus 2016 und 2017 zurückzuführen ist (Beträge in Tausend Euro) STEUERERLEICHTERUNGEN IM RAHMEN DES PROGRAMMS “AIUTO ALLA CRESCITA ECONOMICA” (ACE) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31 12 2019 83 434 Erhöhung: ACE-Steuerbefreiung Geschäftsjahr 2020 20 059 20 059 Verminderungen: Nutzung ACE-Steuerbefreiung für Körperschaftssteuer IRES 2020 (301) (301) ACE-ÜBERSCHUSS ZUM 31 12 20120 103 192 122 123

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