BBT Bilanz 2020
Varianten, auf 9 242 861 Euro Ende 2020 waren die Arbeiten der Riolstraße in den Projektabschnitten zwischen 35 und 79, samt Errichtung und statischer Eignungsprüfung der neuen Riolbrücke, abgeschlossen Abgeschlossen wurden weiters alle Tätigkeiten zur Umleitung der mit den neuen Bauwerken im Bereich der neuen Brücke interferierenden Ver- und Entsorgungsleitungen In diesem Abschnitt wurden zudem weitere neue Ver- und Entsorgungsleitungen eingebaut Weiters wurde die Errichtung der Steinschlagschutzbauten abgeschlossen In den restlichen Baustellenbereichen, die von einer teilweisen Einstellung der Arbeiten aufgrund des unvorhergesehenen Auffindens von Material nach Durchführung der Maßnahmen im Bereich des Südkopfes des Bahnhofs Franzensfeste betroffen waren, waren zum 31 Dezember 2020 folgende Arbeiten fertiggestellt: Reinigung und Räumung der Baustellenbereiche, Beseitigung der Vegetation samt Baumschnitt, Gebäudebestandsaufnahmen, Abbruch von Konstruktionen und Gebäuden, die die neuen Bauwerke beeinträchtigen, einschließlich Metallstrukturen und Fundamente, sowie die Beseitigung und Entsorgung des Bauschutts In Bezug auf das o g unvorhergesehene Auffinden von Material wurde zwischen September und November 2019 das Vorprojekt für die Umweltsanierung erarbeitet Dieses Vorprojekt wurde am 26 November 2019 an das Amt für Abfallwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen übermittelt und von diesem am 10 Februar 2020 genehmigt Daraufhin wurde das Sanierungsprojekt auf Einreichebene erstellt, am 30 März 2020 an den UVP-Beirat der Autonomen Provinz Bozen übermittelt und anschließend mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr 384 vom 9 Juni 2020 genehmigt Nach dieser Genehmigung wurde das Variantenprojekt, einschließlich der Sicherung des Areals und ergänzt durch den Bericht des Planers zur Überprüfung des Vorliegens der Bedingungen gem Absatz 3 des Art 169 des Gv D 163/2006, am 11 Juni 2020 dem Ministerium für Infra- struktur und Verkehr, dem Ministerium für Umwelt, Landschafts- und Gewässerschutz sowie dem Ministerium für Kulturgüter und Tourismus, zwecks Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß Art 169, Abs 4 des Gv D 163/2006 sowie der R F I S p A für die in ihrem Zuständigkeits- bereich liegenden Festlegungen, übermittelt Das Ergebnis des Verfahrens hat das Vorliegen der in Art 169, Abs 3 des Gv D 163/2016 i d g F vorgesehenen Voraussetzungen bestätigt, und am 14 Oktober 2020 wurde das Genehmigungsverfahren positiv abgeschlossen Aufgrund der Erfordernis der Bewirtschaftung des als Abfall klassifizierten angetroffenenMaterials gemäß den vorstehenden Erläuterungen mussten die vertragsgegenständlichen Arbeiten neu geplant werden; folglich wurde die Frist für die ursprünglich im April 2020 geplante Fertigstellung der Arbeiten auf 535 Kalendertage ab dem Datum der Wiederaufnahme der Arbeiten, die Anfang 2021 erfolgen wird, neu festgelegt 1 LAGEBERICHT 1 LAGEBERICHT 32 33
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