BBT Bilanz 2020

1 LAGEBERICHT 1 LAGEBERICHT • In Bau befindliche Baulose: BAULOS BAUBEGINN VORGESEHENER FERTIGSTELLUNGSTERMIN H21 “Sillschlucht” August 2020 November 2024 H33 “Tulfes-Pfons” Juli 2014 Juli 2021 (inkl Sanierung des Überbruchs IRIS) H51 „Pfons-Brenner“ (*) November 2018 März 2021 H61 “Mauls 2-3” September 2016 September 2025 H71 “Eisackunterquerung” Oktober 2014 April 2023 * Der Vertrag mit dem Auf tragnehmer des Bauloses H51 Pfons-Brenner wurde am 27 Oktober 2020 aufgelöst • Baulose, die demnächst begonnen werden - Baulos Sillschlucht-Pfons, Veröffentlichung der Ausschreibung steht unmittelbar an Die Veröffentlichung ist im Januar 2021 geplant und die Arbeiten sollen innerhalb September 2021 begonnen werden - Baulos Hochstegen: voraussichtlicher Beginn der Vergabephase im April 2021 Der Baubeginn ist für September 2021 vorgesehen - Baulos Pfons-Wolf (H53): voraussichtlicher Beginn der Vergabephase im Oktober 2021 Der Baubeginn ist im Juni 2022 vorgesehen - • Errichtung der bahntechnischen Ausrüstung: auf der Grundlage der derzeitigen Prognose ist der Beginn der Arbeiten, unter Berücksichtigung der Aktualisierungen infolge des Standes der Arbeiten der Ingenieurbauten, im 2026 zu erwarten GESAMTKOSTEN In der Sitzung des Aufsichtsrates vom 9 Jänner 2018 wurden die Gesamtbauwerkskosten mit Preisbasis 1 Jänner 2017, entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes vom 31 Oktober 2017, genehmigt: - 7 765 000 000 Euro („technische Kosten“, welche Basiskosten sowie die Kosten der im Rahmen der Risikoanalyse identifizierten und quantifizierten Risiken umfassen) - 8 282 000 000 Euro (“technische Kosten inklusive der Gesamtrisikovorsorge im Sinne der ÖGG Richtlinie, die in Österreich berücksichtigt werden und sowohl identifizierte Risiken als auch nicht identifizierte Risiken enthalten ) Die Kosten über die gesamte Projektlaufzeit, d h jene, die die Vorausvalorisierung berücksich- tigen, betragen unter Verwendung der von externen Experten angegebenen Vorausvalorisie- rungskoeffizienten 8 384 Mio Euro, bzw 9 301 Mio Euro, unter Berücksichtigung der Risikopro- gnose gemäß ÖGG-Richtlinie sowie des Vorausvalorisierungskoeffizienten von 2,5% p a Die Fortschreibung der Bauwerkskosten, einschließlich Risiken, soll in den ersten Monaten des Jahres 2021 erfolgen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt werden 1 5 IMPLEMENTIERUNG UND ZERTIFIZIERUNG DES INTEGRIERTEN QUALITÄTS-, UMWELT-, ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ, KORRUPTIONSPRÄVENTION -MANAGEMENTSYSTEMS Die BBT SE wendet ein integriertes Managementsystem „Qualitäts gemäß Norm EN ISO 9001/15, Umwelt gemäß Norm EN ISO 14001/15, Arbeits und Gesundheitsschutz gemäß Norm EN ISO 45001/18und Korruptionspräventions gemäß Norm ISO 37001/16“ a, das den europäischen und internationalen Standards entspricht und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert wird In dieses Managementsystem wurden die Kontrollstandards für die Vorbeugung der Begehung von Straf- taten gem italienischem Gv D Nr 231/01 integriert, die von der BBT SE durch Anwendung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells (sog Modell 231) gem italienischem Gv D Nr 231/01 und gem dem österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz umgesetzt werden Dieses Managementsystem, dessen Grundsätze auch auf die Umsetzung des Modells 231 zurückgehen, wurde unter Einhaltung der Verpflichtung zur Transparenz sowie der Grundsätze der Nachvollziehbarkeit, Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten (Aufgabenteilung) erstellt Diese Verpflichtungen und Grundsätze wurden zur Vorbeugung von Straftaten (gem Gv D Nr 231/01) angewandt; die darin angewendeten Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption ergänzen und verstärken die von der BBT SE durch Anwendung des Organisa- tions-, Verwaltungs- und Kontrollmodells „231“ umgesetzte Korruptionsprävention Zwecks Umsetzung des integrierten Managementsystems hat die BBT SE eine Reihe von Proto- kollen (Verfahren) definiert, die laufend an die Tätigkeiten der Bauausführung, an die zwingenden österreichischen, italienischen und gemeinschaftlichen Rechtsbestimmungen sowie an die Aktua- lisierung der Struktur und der Unterlagen der Gesellschaft angepasst werden muss Da die BBT SE sowohl in Italien als auch inÖsterreich tätig ist, wird laufend eine gemeinsame Prüfung der in den jeweiligen Ländern geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt, um zu überprüfen, ob die angewendeten Managementmaßnahmen grundsätzlich miteinander vergleichbar sind Im Allgemeinen betreffen die zwischen den beiden Staaten festgestellten Unterschiede, und somit die Organisation in den jeweiligen Staatsgebieten, unterschiedliche Methoden zur Anwendung der Rechtsvorschriften Die grundsätzliche Vergleichbarkeit der für die Verwaltung der Gesell- schaft verlangten Tätigkeiten bleibt davon unberührt Das integrierte Managementsystem dient organisatorischen Zwecken und legt die notwendigen Bestimmungen für die Entwicklung und die Kontrolle der wichtigsten Prozesse der BBT SE fest Die Tatsache, dass das Personal bei der Verwaltung der spezifischen, vom Personal der BBT SE bei der Durchführung der jeweiligen Tätigkeiten zu erfüllenden Anforderungen die geltenden Geset- zesbestimmungen, die damit verbundenen Ausführungsbestimmungen, die EU-Vorschriften und -Richtlinien sowie die Bestimmungen über die Gesellschaftsverwaltung einhalten muss, bleibt davon unberührt Die Aufgabenbeschreibung und das Organigramm liefern Angaben zur operativen Struktur der Gesellschaft und zur organisatorischen Zuordnung des beschäftigten Personals 36 37

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