BBT Bilanz 2020

1 6 EU-KOORDINATION Die EU-Verordnung Nr 1315/2013, die die Leitlinien der EU für die Entwicklung des transeu- ropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz – Trans-European Network-Transport) vorgibt, und die EU-Verordnung Nr 1316/2013 zur Einrichtung der Connecting Europe Facility (CEF), sind die Dokumente der Europäischen Union, in denen die Anforderungen und Modalitäten für die Zuweisung der TEN-V-Zuschüsse im Zeitraum 2014-2020 festgelegt sind, mit dem Ziel, die Bedin- gungen für die beschleunigte Errichtung der Infrastrukturen von europäischem Interesse in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation zu schaffen Mit diesen Verordnungen wird die höchste Priorität einiger Projekte bestätigt Zu diesen gehört auch der Brenner Basistunnel, als Bestandteil des „Skandinavien-Mittelmeer-Korridors“ (Scan- Med), der wiederum Teil des TEN-V-Kernnetzes ist Für die länderübergreifenden Projekte wie den BBT sehen die Verordnungen weiters vor, dass von der EU Zuschüsse für die Arbeiten von maximal 40 % (anstelle der für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen 30 %) gewährt werden können Die Höchstgrenze von 50 % bei den EU-Zuschüssen für die Tätigkeiten der Kategorie „Studien“ bleibt hingegen unverändert Diese Tätigkeiten betreffen beim Brenner Basistunnel hauptsächlich die Planung und den Bau des Erkundungsstollens Um die koordinierte Errichtung der Korridore des Kernnetzes zu erleichtern, bestätigt die EU-Verordnung Nr 1315/2013 weiters für jeden Korridor einen Koordinator, und es werden so genannte Korridorforen eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den Koordinator bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Garant für die zeitgerechte Umsetzung des Arbeitsplans für den Korridor zu unterstützen Der Koordinator für den Scan-Med-Korridor ist Herr Patrick (Pat) Cox Das Scan-Med-Korridor-Forum tagt in der Regel zweimal jährlich Im Jahr 2019 tagte es in Brüssel am 19 Juni 2019 und am 21 November 2019 Im Jahr 2020 fanden aufgrund des Gesundheitsnot- standes im Zusammenhang mit COVID-19 keine Sitzungen des Scan-Med-Korridor-Forums statt Am 11 Februar 2020 fand in Wien die einzige Sitzung der Zwischenstaatlichen Kommission des Jahres 2020 statt Bei diesem Anlass wurde Herr Prof Lamberto Cardia, entsprechend dem Prinzip des jährlichen Vorsitzwechsels, zum neuen Vorsitzenden der Zwischenstaatlichen Kommission für das Jahr 2020 ernannt Die Diskussion betraf die kürzlich an der Satzung der BBT SE vorge- nommenen Änderungen und die Auswirkungen, die sich daraus im Hinblick auf die Vereinfachung der Entscheidungsprozesse ergeben können Auch die Tätigkeiten der anderen Strukturen zur Koordination der Korridortätigkeiten wurden im Jahr 2020 fortgeführt: • Brenner Corridor Platform (BCP): Zusammenarbeit zwischen den drei Mitgliedsstaaten (Österreich, Deutschland und Italien), den fünf Regionen (Bayern, Nord- und Südtirol, Trentino und Venetien) und den Eisenbahninfrastrukturen (RFI, ÖBB und DB) Den Vorsitz der BCP hat der Koordinator für den Scan-Med-Korridor inne Dieser wird durch ein Sekretariat unterstützt, das in Franzensfeste, bei der Beobachtungsstelle für den Brenner Basistunnel, ansässig ist Die BCP ist in Arbeitsgruppen (Infrastruktur, Terminals, Interoperabilität, Begleitmaßnahmen, Umwelt, Kommunikation) organisiert Diese Arbeitsgruppen setzten ihre Tätigkeiten im Jahr 2020 fort und bevorzugten dabei in Anbetracht des Gesundheitsnotstandes im Zusammenhang mit COVID-19 das Teleworking („Smart Working“) Von besonderer Bedeutung sind die gemeinsamen Studien über den Güter- und den Personenverkehr, die derzeit in Gang sind und voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2021 fertiggestellt werden; • Aktionsgemeinschaft Brennerbahn (AGB): Zusammenarbeit zwischen den Provinzen und den Regionen entlang der Brennerachse, mit den Handelskammern von Bayern, Nordtirol, 1 LAGEBERICHT 1 LAGEBERICHT Trentino-Südtirol und Venetien Die AGB überwacht und bewertet die aktuelle Entwicklung des Eisenbahnverkehrs zwischen München und Verona, um synergetische Initiativen auszuarbeiten und Vorteile für die Bevölkerung und die Industrie entlang der Brennerachse zu erwirken Aufgrund des Gesundheitsnotstandes im Zusammenhang mit COVID-19 fand im Jahr 2020 nur eine Sitzung der Fachkommission der AGB, am 30 10 2020 per Remote-Verbindung statt, bei der die im Rahmen des Brenner Basistunnel-Projektes erzielten Baufortschritte erläutert wurden 1 7 EU-FINANZIERUNGEN Zur Gewährleistung der Kofinanzierung der Tätigkeiten der BBT SE durch die Europäische Union ab dem Jahr 2016 wurden am 17 November 2015 zwei „Finanzierungsvereinbarungen“ (Grant Agree- ments) im Rahmen des CEF-Mehrjahresprogramms 2014-2020 unterzeichnet: • Grant Agreement M2014/1032324 - Studien : Zuschuss in Höhe von 302 850 000 Euro, was 50% der für Studien, Planungen und Erkundungsarbeiten („Studies”) vorgesehenen Kosten entspricht; • Grant Agreement M2014/1032363 - Arbeiten : Zuschuss in Höhe von 878 640 000 Euro, was 40% der für die Errichtung der Haupttunnel („Works”) vorgesehenen Kosten entspricht Diese Vereinbarungen garantieren der BBT SE die bis 31 Dezember 2020 maximal mögliche Kofinanzierung seitens der Europäischen Union Die Verzögerungen bei der Umsetzung der begünstigen europäischen Projekte und die anhal- tende COVID-19-Pandemie hatten starke Auswirkungen auf die Investitionen in die Transportinfra- strukturen, weshalb die Europäische Kommission es für notwendig befand, den Begünstigten des CEF-Programms mehr Flexibilität zu gewähren, um die Fertigstellung der Maßnahmen zu ermög- lichen Auch die BBT SE war im Laufe der Jahre von Verzögerungen einiger der in den derzeit geltenden Vereinbarungen vorgesehenen Tätigkeiten betroffen Aus diesem Grund haben sich einige Tätig- keiten, die ursprünglich im Jahr 2020 geplant waren und somit durch die EU-Kofinanzierung gedeckt waren, nun über das Jahr 2020 hinaus verschoben und liegen somit außerhalb des von den Vereinbarungen festgelegten Förderzeitraums Die BBT SE hat daher, in Absprache mit dem italienischen und dem österreichischen Ministerium, im zweiten Halbjahr 2020 das Verfahren zur Verlängerung des Förderzeitraums beider Vereinbarungen eingeleitet Der entsprechende formale Antrag wurde vom italienischen Infrastruktur- und Verkehrsministerium (koordinierender Finan- zierungsempfänger) am 29 09 2020 an die INEA übermittelt Die beantragte Verlängerung für die Durchführung aller Tätigkeiten im Rahmen der Vereinbarung „Studies“ beträgt ein Jahr, bis zum 31 Dezember 2021 Die beantragte Verlängerung für die Durchführung aller Tätigkeiten im Rahmen der Vereinbarung „Works“ beträgt zwei Jahre, bis zum 31 Dezember 2022 Somit kann sicherge- stellt werden, dass die BBT SE sämtliche Zuschüsse für Studien und Arbeiten, die ihr im Rahmen des CEF-Mehrjahresprogramms 2014-2020 zugesprochen wurden, erhalten wird Im Rahmen des aktuellen CEF-Programms 2014-2020 wurde der von der BBT SE eingereichte Antrag auf Kofinanzierung der Kosten für die „Studies“ in den Jahren 2022-2023 im Rahmen der Ausschreibung „2019 MAP CEF Transport“ von der Europäischen Kommission positiv bewertet Daher wurde, zur Gewährleistung der EU-Kofinanzierung der „Studies“ der BBT SE im Zeitraum 2022-2023, am 26 November 2020 die entsprechende „Finanzierungsvereinbarung“ (Grant 40 41

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