BBT Bilanz 2020

1 LAGEBERICHT 1 LAGEBERICHT So hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Jahr 2008 das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell genehmigt, das gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr 231/2001 und dem entsprechenden Verhaltenskodex erstellt wird Die späteren Änderungen und Ergänzungen des Modells fallen in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes der Gesellschaft, in seiner Eigenschaft als Leitungsorgan Jede Aktualisierung oder Überarbeitung des Modells wird dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht Die BBT SE gewährleistet die Verbreitung und die Kenntnis des Modells durch Schulungs- und Fortbil- dungsmaßnahmen sowie durch Veröffentlichung desselben auf dem Intranetportal der Gesellschaft Bei der BBT SE wurde ein Aufsichts- und Kontrollorgan (nachfolgend „Aufsichtsorgan“) eingerichtet, das über die ordnungsgemäße Funktionsweise, die Effizienz, die Angemessenheit und die Einhaltung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells (sog „Modell 231“) wacht Dieses wurde von der Gesellschaft angewendet, um jenen Straftaten vorzubeugen, die eine Haftung der Gesellschaft, gemäß den Bestimmungen des Gv D Nr 231 vom 8 Juni 2001 „Rechtliche Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen ohne juristische Persönlichkeit gemäß §11 des Gesetzes Nr 300 vom 29 September 2000“ zur Folge haben könnten Das Aufsichtsorgan ist ein aus vier ständigen Mitgliedern bestehendes Kollegialorgan Die Mitglieder werden vom Aufsichtsrat, auf paritätischen Vorschlag der beiden Komponenten (Italien und Österreich), ernannt Die Mitglieder des Aufsichtsorgans bleiben drei Jahre lang im Amt, und das Mandat kann für dieselbe Dauer stillschweigend erneuert werden Das Aufsichtsorgan hat eine eigene „Geschäftsordnung“ ausgearbeitet, um die Funktionsweise des Organs zu regeln und insbesondere die ihm übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Verant- wortungsbereiche festzulegen Im ersten Halbjahr 2020 hielt das Aufsichtsorgan nur eine Plenarsitzung ab, an der die italienischen und die österreichischen Mitglieder teilnahmen Dies war eine Folge der restriktiven und bewegungs- einschränkenden Maßnahmen, die infolge der „Covid-19“ Epidemie von der österreichischen und der italienischen Regierung ergriffen wurden und den Zeitraum März-April 2020 betrafen Im Zuge der einzigen, am 30 Jänner 2020 stattgefundenen Plenarsitzung hat das Aufsichtsorgan die Genehmigung der Version Nr 6/2020 des „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells“ (sog „Modell 231“) durch den Vorstand der BBT SE vorgeschlagen Im Laufe der nachfolgenden Plenarsitzung vom 1 Oktober 2020 hat das Aufsichtsorgan weiters auf die Notwendigkeit hingewiesen, einige Änderungen bzw Ergänzungen an dem von der BBT SE eingeführten „Modell 231 - Allgemeiner Teil und Sonderteil“, aufgrund der Einführung neuer Straftatbestände und normativer Änderungen, die im Jahr 2020 zwischenzeitlich in Italien eingetreten sind, vorzunehmen Daher wurde vereinbart, die erforderlichen Ergänzungen bzw Änderungen am „Modell 231“, sowohl im Allgemeinen Teil als auch im Sonderteil vorzunehmen und somit die geltenden Rechts- vorschriften einzuhalten Sobald diese Änderungen bzw Ergänzungen abgestimmt sind, können diese sodann in der nächsten Plenarsitzung des Aufsichtsorgans genehmigt werden DATENSCHUTZKODEX Die Gesellschaft hält die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016, die geltenden nationalen Rechtsvorschriften und die von der Aufsichtsbehörde festgelegten Leitlinien, gemäß den darin genannten Bedingungen und Methoden, ein 78 79

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