BBT Bilanz 2020

1 LAGEBERICHT 1 LAGEBERICHT Überbruchs „Iris“; - Fortführung der Arbeiten des Bauloses „Sillschlucht“; - Ausschreibungsplanung betreffend die Baulose „Hochstegen“ und „Pfons-Wolf“ - Veröffentlichung, Vergabe und Einleitung der Arbeiten der Baulose „Sillschlucht-Pfons“ und „Hochstegen“; - Veröffentlichung der Bauausschreibung des Bauloses „Hochstegen“; - Ausführungsplanung betreffend die Baulose „Sillschlucht“, „Sillschlucht-Pfons“ und „Hochstegen“; - Fortführung der am Bahnhof Innsbruck vorgesehenen Arbeiten, im Rahmen der mit ÖBB Infrastruktur AG abgeschlossenen Vereinbarung; - Fortführung des Programms zur Umsetzung der Umweltmaßnahmen, insbesondere jener betreffend den Umweltschutzplan; - Veröffentlichung, Vergabe und Einleitung der Arbeiten der relevanten Umweltmaßnahmen beim Naviserbach Überlegungen zur Werthaltigkeit des Bauwerks und zur Annahme der Unternehmensfortführung Unter Berücksichtigung: a aller oben dargelegten technischen Angaben zum Projektfortschritt und aller Informa- tionen zur Finanzierung des Projekts, b dass, obwohl bisher noch kein „Wirtschafts- und Finanzplan“ erstellt wurde, die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2012/34/EU und die entsprechenden von denMitglieds- staaten erlassenen Durchführungsdekrete festlegen, dass das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht des Infrastrukturbetreibers durch die Festlegung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur gewährleistet sein muss, sodass die Deckung der Betriebskosten, der Amortisierungen und der Rendite des investierten Kapitals sichergestellt wird; kann gesagt werden, dass bis jetzt alle Elemente vorliegen, um (i) die Errichtung des Projekts, (ii) den zukünftigen Betrieb des Bauwerks im wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewicht und somit (iii) die vollständige Einbringlichkeit der bisher getätigten Investitionen als gesichert zu erachten In Anbetracht dieser Elemente und unter Berücksichtigung, dass: - die Gesellschaft aufgrund der getätigten und größtenteils bereits aus eigenen, von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Mitteln bezahlten Investitionen über ein weitgehend positives Eigenkapital verfügt; - die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres eine positive Nettofinanzposition aufweist, in der keine Finanzverbindlichkeiten vorhanden sind; - - in absehbarer Zukunft keine Investitionen oder sonstige finanzielle Auslagen geplant sind, die nicht ausreichend und im Voraus gedeckt sind; - wird die Ansicht vertreten, dass die Bedingungen für die Anwendung der Voraussetzung der Unternehmensfortführung vollständig erfüllt sind Bolzano, 18 02 2021 Der Vorstand Dott Ing Gilberto Cardola Dipl -Ing Martin Gradnitzer 1 17 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die voraussichtliche Geschäftsentwicklung entspricht dem vom Vorstand vorgeschlagenen Baupro- gramm, laut dem die Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels im Jahr 2031 vorgesehen ist Die geplanten Fristen für die Inbetriebnahme des Bauwerks sind im Bauprogramm enthalten, das dem Aufsichtsrat im Zuge der Sitzung am 10 Dezember 2020 vorgelegt wurde und zu dem sich dieser positiv äußerte In beiden Staaten wurde das Tätigkeitsprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen Schriftstücke, mit denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen Die BBT SE realisiert das Projekt gemäß dem Bauzeitplan und unter Verwendung der gewährten Finanzmittel Was Italien anbelangt, so wurde das Einreichprojekt (genehmigtes Projekt) des Brenner Basis- tunnels mit CIPE-Beschluss Nr 71/2009 genehmigt Mit Beschluss Nr 17/2016 vom 1 Mai 2016 genehmigte der CIPE das vierte Baulos und wies die entsprechenden Finanzmittel in Höhe von 1 250 Millionen Euro zu Was Österreich anbelangt, so erteilte die österreichische Bundesregierung am 1 Februar 2011 die Genehmigung zur Realisierung des gesamten Projektes Der Ministerrat der Bundesrepublik Österreich genehmigte am 14 Oktober 2020 die Kosten für die Errichtung des Brenner Basistunnels im Rahmenplan der ÖBB für den Zeitraum 2021-2026, zu einem Gesamtbetrag von 4 265,4 Millionen Euro, wobei auch die bereits eingeführten und die geplanten Projektoptimierungen, mit aktualisierter Preisbasis 1 Jänner 2017 berücksichtigt wurden Berück- sichtigt man weiters die Vorausvalorisierung, so wurden vom Ministerrat der Bundesrepublik Öster- reich Gesamtosten für die gesamte Projektlaufzeit in Höhe von 4 631,1 Millionen Euro genehmigt Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert: - von Italien für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten, zweiten, dritten und vierten Baulos der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätigkeiten; - von Österreich für alle bis zum Jahr 2026 geplanten Baumaßnahmen (Rahmenplan 2021-2026) Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Staaten die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung und zur Fertigstellung des gesamten Bauwerkes eingegangen sind Im Jahr 2021 wird sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf die folgenden Bereiche konzentrieren: Italien - Fortführung der Arbeiten für die Hauptbauwerke des Bauloses „Eisackunterquerung“; - Fortführung der Arbeiten des Bauloses „Mauls 2 und 3“; - Fortführung des Programms zur Errichtung der Umweltausgleichsmaßnahmen, die von den Vereinbarungen mit der Autonomen Provinz Bozen, den Gemeinden und den sonstigen betroffenen Einrichtungen vorgesehen sind; - Fortführung der Bauarbeiten beim Los „Neue Zufahrtsstraße Riol“ am Bahnhof Franzensfeste Österreich: - Fertigstellung der Bauwerke des Bauloses „Tulfes-Pfons“, darunter die Sanierung des 80 81

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