In diesem Posten werden die öffentlichen Zuschüsse nach dem Rechnungslegungs-
grundsatz der OIC (italienische Buchführungsrichtlinien) Nr. 16 ausgewiesen.
Diese sind nach demPrinzip des Leistungszeitraums in jenemGeschäftsjahr ausgewiesen,
indem–unabhängigvomDatumdesEingangs –mit Sicherheit dasentsprechendeBezugs-
recht entstanden ist. Siewurden somit zur Gänze abgegrenzt.
3.2.9 FONDS FÜRRISIKENUND LASTEN
Die Fonds für Risiken und Lastenwerden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und
Verlustegebildet, derenBetragundZeitpunkt amEndedesGeschäftsjahrsunbestimmt sind.
3.2.10 ABFERTIGUNGS-UNDABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN
Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem
Personal entstandenen Verbindlichkeiten an undwird gemäß denGesetzesbestimmungen
und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet.
3.2.11 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
UNDHAFTUNGSVERHÄLTNISSE
DiegeleistetenGarantiensindmit einemBetragverbucht,welcher derHöheder verbürgten
Verbindlichkeiten entspricht.
Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden anhand der zum Ende des Geschäftsjahres
bestehenden Verträge ausgewiesen.
In den Risiken sind ferner die von den Lieferanten für zusätzliche, über die Auftragssumme
hinausgehendenLeistungsabrufeeingetragenenRücklagen/Nachträge fürLeistungenenthalten.
3.2.12 ERTRÄGEUNDAUFWÄNDE
Diese sind in der Bilanz nach den Grundsätzen der Vorsicht und des Leistungszeitraums
dargestellt. Die Erträge werden unter Abzug der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften
undPrämiensowiedermit demVerkauf vonProduktenundDienstleistungen zusammenhän-
genden Steuern ausgewiesen. Auch die Kosten werden unter Abzug der Rücklieferungen,
Nachlässe, Gutschriften undPrämien ausgewiesen.
3.2.13 EINKOMMENSSTEUERN
Die Steuern auf das Einkommen werden in jenemGeschäftsjahr abgerechnet, in dem sie
anfallen. Dies erfolgt anhand einer realistischenPrognose der zu begleichendenSteuerauf-
wendungen unter Anwendung der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.
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ANHANGZURBILANZ