Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
123 3.4.5 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND VEREINBARUNGEN, DIE NICHT AUS DER BILANZ HERVORGEHEN (SOG. “AUSSERBUDGETÄRE” VEREINBARUNGEN) Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit relevanten nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht “zu normalen Marktbedingungen abgeschlossen worden sind”. Es bestehen keine Vereinbarungen, die nicht aus der Bilanz hervorgehen (sog. “außerbudgetäre” Vereinba- rungen). Die Gesellschaft hat keine Devisengeschäfte getätigt, die sich wesentlich auf die Bilanz auswirken könnten. Die Gesellschaft hat keinen Derivatvertrag unterzeichnet. Der vorliegende Jahresabschluss, der sich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang für das Geschäftsjahr und Kapitalflussrechnung zusammensetzt, stellt die Vermögens- und Finanzsituation sowie das Betriebsergebnis des Geschäftsjahres wahrheitsgetreu und korrekt dar und entspricht den Ergebnissen der Buchhaltungsunterlagen; er weicht jedoch von den XBRL-Modalitäten ab, da sich diese technisch gesehen nicht dazu eignen, die betriebliche Situation im Detail und ausreichend klar darzustellen. 3.4.6 WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Am 8. Januar 2018 hat die Condotte S.p.A., Mitglied der Bietergemeinschaft „Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H., Società Italiana per Condotte d’Acqua S.p.A., Itinera S.p.A.“, vorläufige Zuschlagsempfängerin der Ausschreibung AP218 „Ausschreibung betreffend die Arbeiten für die Errichtung des Bauloses H51 Pfons-Brenner”, beim Gericht in Rom einen Antrag auf Sanierungsverfahren bei gleichzei- tiger Fortführung der Geschäftstätigkeit (gem. Artikel 161 des italienischen Insolvenzgesetzes K.D. Nr. 267 i.d.g.F. vom 16. März 1942) gestellt. Die Gesellschaft bewertet gerade sorgfältig, ob der vorläufige Zuschlagsempfänger zuschlagsfähig ist. Am 9. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat die zum 1. Januar 2017 aktualisierten Projektkosten in Höhe von 7.765 Millionen Euro, exkl. der nicht identifizierbaren Risiken, bzw. in Höhe von 8.282 Millionen Euro, inkl. der nicht identifizierbaren Risiken, genehmigt. Dabei haben sich die im Vergleich zu den zum 1. Januar 2013 aktualisierten Projektkosten, die vom Aufsichtsrat am 6. Mai 2014 in Höhe von 7.999 Millionen Euro, exkl. der nicht identifizierbaren Risiken, bzw. in Höhe von 8.661 Millionen Euro inkl. der nicht identifizierbaren Risiken, genehmigt wurden, reduziert. Am 10. Januar 2018 wurde das Verfahren zur Aktualisierung der Vereinbarungen über die EU-Kofinanzierung (Grant Agreements) mit der Unterfertigung durch den Vertreter der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) abgeschlossen. Die neuen Bedingungen sehen eine Verlängerung des Gültigkeitszeitraums (1. Januar 2016 - 31. Dezember 2020) um ein Jahr, bis inklusive 2020 vor, wobei der finanzierte Betrag unverändert bleibt. Mit dem Urteil Nr. 282 vom 18. Januar 2018 hat der Staatsrat der Berufung der BBT stattgegeben und den von der BG CMC vorgebrachten Anschlussrekurs zurückgewiesen. Die Kosten für die zweifache Rechtsinstanz ANHANG ZUR BILANZ
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