Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

16 1.1. WICHTIGSTE EREIGNISSE DES JAHRES 2017 Februar Am 2. Februar 2017 hat der österreichische Rechnungshof, als unabhängiges, öffentliches und parlaments- externes Finanzkontrollorgan, seinen Bericht mit den Empfehlungen für die BBT SE veröffentlicht. Am 22. Februar 2017 fand die Baufeldübergabe für die Bauarbeiten im Bahnhofsbereich Innsbruck statt. Diese Arbeiten werden durch die ÖBB Infra AG durchgeführt. März Am 9. März 2017 wurden der Gemeinde Freienfeld die neuen Anlagen für die Wasserversorgung der Bevöl- kerung übergeben. April Am 20. April 2017 hat der Aufsichtsrat den Vorstand dazu ermächtigt, im Wege einer Vertragsfortschreibung mit dem Auftragnehmer des Bauloses Tulfes-Pfons, die Leistungen betreffend die zusätzlichen Deponien für das Ausbruchsmaterial, zu einem Gesamtbetrag von maximal 17,3 Millionen Euro, zu vergeben. Im Zuge dieser Sitzung wurde ferner die Vergabe, ebenfalls imWege einer Vertragsfortschreibung, der Arbeiten für die vorgezogene Errichtung der im Baulos H41 vorgesehenen Autobahnzufahrt Ahrental, an die BG Strabag- Salini Impregilo des Loses H33, mit einer Gesamtsumme von maximal 2 Millionen Euro, genehmigt. Diese Vergaben zielen darauf ab, die Fortführung der Arbeiten des Bauloses Tulfes-Pfons in den Bereichen Ahrental und Ampass zu garantieren. Am 20. April 2017 hat der AR den Vorstand zum Abschluss des Vertrags betreffend den „Stromanschluss für die Bauphase beim Portal Ahrental“ mit einem Betrag in Höhe von 6.501.071 Euro ermächtigt. In derselben Sitzung hat der AR den Vorstand dazu ermächtigt, den Vorschlag auf Abänderung der Satzung bezüglich der Bestellung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, der außerordentlichen Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen. Am 20. April 2017 hat die Hauptversammlung die Aktualisierung der „Rahmenbedingungen“, in der von den Aktionären ÖBB und RFI vorgeschlagenen Version, genehmigt. Diese regeln die Abwicklung der Tätigkeiten während der Realisierung des BBT. Die genehmigten Änderungen legen die Einsatzbereiche der Vorstands- mitglieder näher im Detail fest und stellen die Leitlinien für die Planung der bahntechnischen Ausrüstung des Brenner Basistunnels dar. Mai Am 11. Mai 2017 fand die Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in Wien in Bezug auf eine wasserrecht- liche Beschwerde statt, die seit dem UVP-Verfahren 2009 anhängig war. Die Beschwerde wurde abgewiesen und damit das Verfahren endgültig abgeschlossen. LAGEBERICHT

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