Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

31 1.2.1.2.3 ANSCHLUSSBAHN WOLF Die Bauarbeiten für die Errichtung der Anschlussbahn Wolf wurden im Juni 2016 an die Fa. Swietelsky Bauges.m.b.H. übergeben und im Juli 2016 begonnen. Im Laufe des Jahres 2017 wurden sämtliche Arbeiten für die Verlegung der neuen Sillbrücke abgeschlossen und die Oberbauarbeiten mit den Bahngleisen der Anschlussbahn errichtet. Weiters wurden die signaltechnischen Anlagen errichtet und die Arbeiten im August abgeschlossen. 1.2.1.2.4 BAULOS PFONS-BRENNER Das Baulos besteht aus den Tunnelbauarbeiten von Pfons bis Brenner ausgehend vomFußpunkt des Zugangstunnels Wolf, aufbauend auf den Arbeiten der Vorlose “Wolf 1” und des Erkundungsloses “Padastertal + Wolf 2”. Im Laufe des Geschäftsjahres wurden die für den Anschluss an das Stromnetz zur Versorgung der TBM erforder- lichen Umspannwerke eingerichtet. Am 18. April 2017 endete die Angebotsfrist für die europaweite Ausschreibung der Arbeiten des Bauloses Pfons- Brenner. Fünf internationale Bietergemeinschaften haben ihre Angebote abgegeben. Das gesamte Ausschrei- bungsverfahren wurde digital mit der Internetplattform „vemap“ abgewickelt. Nach Abschluss der Angebotsphase und der Prüfung der Angebote durch die Vergabekommission wurden die Bieter zur zweiten öffentlichen Sitzung, am 14. Juni 2017, eingeladen, in deren Rahmen die Preis- und die Bauzeitangebote verlesen wurden. Am 11. August 2017 wurden die Ergebnisse der Zuschlagsentscheidung bekannt gegeben. Dabei war die Bieter- gemeinschaft „Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H., Società Italiana per Condotte d’Acqua S.p.A., Itinera S.p.A.“ mit einem Angebot von € 966.058.438,46 der Bestbieter. Am 18. August 2017 haben die Bietergemeinschaften „Mozart H51“ (Astaldi S.p.A., Ghella S.p.A., PAC S.p.A., Oberosler Cav Pietro S.r.l.) und „AP218 Pfons-Brenner“ (Strabag AG, Salini Impregilo S.p.A.) Einspruch gegen die Zuschlagsentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht Wien eingebracht. Mit eingelangtem Schreiben am 16. November 2017 wurden beide Nachprüfungsanträge vom Bundesverwal- tungsgericht mit Bescheid zur Gänze abgewiesen. Am 28. Dezember wurde von der Bietergemeinschaft „Mozart H51“ eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Mit dieser Revision wurde auch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Mit dem nach Abschluss des Geschäftsjahres gefassten Beschluss (24.01.2018) hat der Verwaltungsgerichtshof Wien dem Antrag der Bietergemeinschaft „Mozart H51“ über die aufschiebende Wirkung nicht stattgegeben (siehe „Laufende Gerichtsverfahren“). Nach Abschluss des Geschäftsjahres, am 8. Januar 2018, hat die Condotte S.p.A., Mitglied der Bietergemeinschaft „Porr Bau GmbH, G. Hinteregger & Söhne Baugesellschaft m.b.H., Società Italiana per Condotte d’Acqua S.p.A., Itinera S.p.A.“, vorläufige Zuschlagsempfängerin der Ausschreibung AP218 - Ausschreibung der Arbeiten für die Errichtung des Bauloses H51 „Pfons-Brenner”, beim Gericht in Rom einen Antrag auf ein „Ausgleichsverfahren mit Vorbehalt“ bei gleichzeitiger Fortführung der Geschäftstätigkeit (gem. Artikel 161 des italienischen Insolvenz- gesetzes K.D. Nr. 267 i.d.g.F. vom 16. März 1942) gestellt (s. „Voraussichtliche Geschäftsentwicklung“). LAGEBERICHT

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