Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

37 LAGEBERICHT 1.5 IMPLEMENTIERUNG UND ZERTIFIZIERUNG DES INTEGRIERTEN QUALITÄTS-, UMWELT-, ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-MANAGEMENTSYSTEMS Die BBT SE hat die Qualitätszertifizierung EN ISO 9001/2008 im Jahr 2012 erlangt (die Erneuerung erfolgte im Dezember 2015). Im Dezember 2013 wurde sie auf den Umweltteil EN ISO 14001/2004 und auf den Teil Arbeits- und Gesundheitsschutz OHSAS 18001/2007 erweitert (im Jahr 2015 wurden die Umwelt- sowie die Gesundheits- und Arbeitsschutz-Zertifizierung auf den Standort Wolf erweitert). Das integrierte Management- system EN ISO 9001, 14001 und OHSAS 18001 wurde bei Ablauf überprüft, und die entsprechende Zertifi- zierung im Dezember 2016 erneut ausgestellt. Im Zeitraum 2015/2017 erfolgte die Erweiterung des Integrierten Managementsystems um die für die Vorbeugung von Verwaltungsdelikten festgelegten Kontrollstandards, im Sinne des Gv.D. 231/01 sowie des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes Nr. 151/05. Das Managementsystem wurde an die von der Gesellschaft angewandten Managementunterlagen, sowie an die in Österreich und in Italien zwingend geltenden Rechts- vorschriften angepasst. Im Laufe des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft beschlossen, die für die Ausstellung der Zertifizierung nach UNI ISO 37001/2016 im Bereich Korruptionsvorbeugung, sowie für die Abänderung der Zertifizierung infolge der im September 2015 veröffentlichten neuen Fassungen der Normen EN ISO 9001 und 14001, notwendigen Schritte einzuleiten. Diese Entscheidung geht auf den von der Gesellschaft bereits in den vorhergehenden Geschäftsjahren verfolgten Ansatz zurück, der - durch Anwendung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells (sog. Modell 231) gem. Gv.D. 231 aus 2001 – auf die Korruptionsvorbeugung notwendigen Anpassung des integ- rierten Managementsystems. Im Dezember 2017 wurden die Audits zur Erneuerung der Zertifizierungen für Qualität EN ISO 9001 und Umwelt EN ISO 14001, aufgrund der neuen Fassungen der Normen aus 2015, positiv abgeschlossen. Im selben Monat wurde die vorbereitende Dokumentenprüfung (Audit) zwecks Erlangung der Zertifizierung für die Korruptionsvorbeugung UNI ISO 37001, positiv abgeschlossen. 1.6 EU-KOORDINATION Die EU-Verordnung Nr. 1315/2013 mit den Leitlinien der EU für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Trans-European Network-Transport) und die EU-Verordnung Nr. 1316/2013, mit welcher die Connecting Europe Facility – CEF gegründet wird und die Festlegungen bezüglich Investitionen in die transeuropäischen Netze trifft, regeln die Anforderungen und Methoden für die Zuweisung der TEN-V- Zuschüsse im Zeitraum 2014-2020. Dadurch sollen die Bedingungen geschaffen werden, um die Errichtung der im europäischen Interesse liegenden Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommuni- kation zu beschleunigen.

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