Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

44 LAGEBERICHT In Italien gibt es zudem seit 2007 eine Umweltbeobachtungsstelle, die - ebenfalls im Laufe des Jahres 2017 - die Umweltparameter der Immissionswerte im italienischen Projektgebiet des Brenner Basistunnels, sowie die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Hygiene am Arbeitsplatz überwacht hat. Die Auftragnehmer der beiden Baulose „Mauls 2-3“ und „Eisackunterquerung“ haben weiters die Tätig- keiten zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems auf den Baustellen, gemäß den Bestimmungen der ISO-Norm 14001, fortgeführt. In Österreich wurde das Umweltmonitoring in Absprache zwischen den zuständigen öffentlichen Behörden, der ökologischen Bauaufsicht und dem Fachpersonal der BBT SE entwickelt. Für die Deponien wurden, gemäß den Umweltgesetzen der Bundesregierung und den Gesetzen über die Bewirtschaftung der Bauabfälle, spezi- alisierte Techniker für die geotechnische und die ökologische Bauaufsicht der Deponien ernannt. In Österreich hat die BBT SE weiters eine „Ombudsperson“ ernannt; dabei handelt es sich um eine erfahrene Fachkraft, an die sich die ansässige Bevölkerung im Projektgebiet mit Fragen oder Beschwerden rund um die Uhr wenden kann. In Österreich müssen über 1.791 Umweltauflagen mit der Behörde besprochen, eingehalten bzw. durchge- führt und deren Umsetzungsgrad periodisch aktualisiert und bewertet werden. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden werden laufend Treffen zur Diskussion der durch die Baustellen verursachten Auswirkungen organisiert. 1.8.2 UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN Auf den aktiven Baustellen wurden im Jahr 2017 die in der Umweltverträglichkeitsstudie vorgesehenen Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt. Insbesondere die neuen Baustelleneinrichtungen der beiden Baulose „Eisackunterquerung“ und „Mauls 2-3“ bedingen die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen, wie sie in den entsprechenden Ausführungsprojekten vorgesehen sind. Die wichtigsten Maßnahmen in Italien waren dabei folgende: • Errichtung und Betrieb von Wasseraufbereitungs- und Drainageanlagen zum Schutz der Oberflä- chenwässer vor Verschmutzungen durch die Abwässer; • Bewirtschaftung des Ausbruchmaterials, um Verschmutzungen vorzubeugen und die Wiederver- wertung, sofern möglich, zu maximieren; • Bewirtschaftung des Regenwassers, um Verschmutzungen vorzubeugen, jedoch auch - sofern möglich - die Wiedereinleitung in den natürlichen Wasserkreislauf zu fördern; • Errichtung und Betrieb von Förderbändern und Lorenbahnen zur Vermeidung von Transportmitteln

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MzM=