Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

68 1.15 EIGENE AKTIEN Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2017 keine eigenen Aktien, weder direkt, noch über Unternehmen des Vertrauens oder zwischengeschaltete Personen. 1.16 SONSTIGE INFORMATIONEN 1.16.1 ZWEIGNIEDERLASSUNGEN Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in der Amraserstraße 8 in Innsbruck – Österreich. 1.16.2 LAUFENDE ERMITTLUNGEN UND GERICHTSVERFAHREN Zivil- und Verwaltungsprozesse 1) Berufungsgericht Trient – BBT SE / Combi Nord S.p.A. / Autonome Provinz Bozen Mit der am 16. Dezember 2014 zugestellten Ladungsschrift hat die Combi Nord S.p.A. die Autonome Provinz Bozen vor das Landesgericht Bozen geladen, um die Nichterfüllung seitens der APB der mit Ausstellung der „Bewilligung der Arbeiten für die Umstrukturierung und die Führung des Bahnhofsareals „Le Cave / Grasstein“ von ihr übernom- menen Pflichten festzustellen und zu erklären, und diese folglich zum Ersatz der erlittenen Schäden zu verurteilen. Mit Klagebeantwortung vom 8. April 2015 hat sich die Autonome Provinz Bozen auf den Rechtsstreit eingelassen, die Zurückweisung des klägerischen Antrags und gleichzeitig die Genehmigung zur Beiziehung der BBT SE und der RFI S.p.A. zum Rechtsstreit beantragt, um von Letzteren im Fall einer Verurteilung schad- und klaglos gehalten zu werden. Die BBT SE hat sich auf den Rechtsstreit eingelassen und die Zurückweisung der Gegenanträge beantragt. Mit Urteil Nr. 793/2017 vom 28. Juni 2017 hat der Richter die Unzuständigkeit des Zivilgerichts zugunsten des Verwaltungsrichters erklärt und den Ersatz der Verfahrenskosten beschlossen. Am 31. Juli 2017 hat die Combi Nord Berufung beim Berufungsgericht von Trient - Außenstelle Bozen gegen das Urteil Nr. 793/2017 des Gerichts von Bozen vom 27. Juni 2017 eingelegt und eine entsprechende Abänderung gefordert. Das Berufungsgericht hat, nach Anhörung der Parteien, die mündliche Verhandlung für die Darlegung der Schluss- folgerungen am 17. Oktober 2018 anberaumt. 2) Staatsrat – Combi Nord S.p.A. / BBT SE Mit einer am 6. März 2017 eingelegten Berufung beantragte die Combi Nord S.p.A. beim Regionalen Verwaltungsge- richt Bozen die Aufhebung, nach vorhergehender aufschiebender Wirkung, des gesamten von der BBT SE bekannt gemachten Verfahrens zum Verkauf des Ausbruchsmaterials des Brenner Basistunnels, die im Amtsblatt der Italie- nischen Republik, Sonderreihe über die öffentlichen Verträge Nr. 53 vom 12. Mai 2014, veröffentlicht worden war. Am 12. Oktober 2017 hat die Verhandlung stattgefunden, in der die Rechtssache der Entscheidung vorbehalten wurde. LAGEBERICHT

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