Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

69 3) Landesgericht und Berufungsgericht Trient – BBT SE / Konsortium “ATB Tunnel Brennero” in Liquidation Mit Ladungsschrift vom 14. März 2013 hat das in Liquidation befindliche Konsortium “ATB Tunnel Brennero” die BBT SE vor das Landesgericht Trient – Fachbereich Unternehmen geladen, um Letztere zur Zahlung der Mehraufwendungen, -kosten und -schäden aus den vom Auftragnehmer geforderten Nachträgen zu verur- teilen. Eingetragen wurden diese Nachträge vom Auftragnehmer im Zuge der Ausführung des zwischen den Parteien am 5. Juli 2007 unterzeichneten Vertrags zur Errichtung des „Erkundungsstollens Aicha-Mauls“. Mit Teilurteil vom 30. Oktober 2014 hat das Zivilgericht Trient als Kollegialorgan den Antrag für teilweise unbegründet erklärt und wieder auf den Verhandlungskalender gesetzt, damit in der Zwischenzeit die Zuläs- sigkeit und Rechtmäßigkeit der anderen, vom Auftragnehmer geforderten Nachträge, sowie die Gegenklage der BBT SE geprüft werden konnten. Mit dem am 10. Februar 2017 veröffentlichten Urteil Nr. 151 hat das Landesgericht Trient die Stichhaltigkeit einer der von der Klägerin vorgebrachten Anträge anerkannt und die BBT SE zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.391.759,88 Euro, zzgl. gesetzlicher Zinsen, ab Forderung der Saldozahlung, zugunsten des in Liquidation befindlichen Konsortiums „ATB Tunnel Brennero“, in der Person des Liquidators, verurteilt. Am 10. März 2017 hat die BBT SE vor dem Oberlandesgericht Trient - Fachbereich Unternehmen das Urteil Nr. 151/2017 angefochten und einen Antrag auf dessen Abänderung gestellt. Mit dem am 20. März 2017 hinterlegten Rekurs gem. Art. 351 ZGB hat die BBT SE ferner die Aussetzung der Vollstreckung des vom Landesgericht Trient – Fachbereich Unternehmen am 10. Februar 2017 erlassenen Urteils Nr. 151/2017 gefordert. Aufgrund des Antrags der Rekursführerin hat das Berufungsgericht Trient, mit Beschluss vom 3. Mai 2017, die Aussetzung der Vollstreckung des Urteils Nr. 151, vorbehaltlich der Ausstellung einer Bürgschaft in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die von der BBT SE innerhalb der verlangten Fristen hinterlegt wurde, bestätigt. Am 10. Oktober 2017 hat die mündliche Verhandlung stattgefunden, bei der die Rechtssache der Entscheidung vorbehalten wurde. Mit Beschluss Nr. 2/2018 vom 2. Februar 2018 hat das Berufungsgericht Trient, unter Stattgabe des Antrags der BBT, das Verfahren an die Untersuchungsinstanz zurückgewiesen, die teilweise Verlängerung des Sachver- ständigen in Bezug auf einige Nachträge des Auftragnehmers verfügt und die mündliche Verhandlung für die Vergabe des Auftrags an den neuen Sachverständigen am 27. Februar 2018 anberaumt. In Bezug auf die anderen Anträge der Klägerin wurde die Behandlung der Rechtssache vor dem Landesge- richt Trient – Fachbereich Unternehmen, mit Hinterlegung, am 12. Oktober 2017, des Gutachtens durch den beauftragten Gerichtssachverständigen fortgeführt. In der letzten mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2017 wurden anschließend die Ergebnisse des Gutachtens untersucht. Im Anschluss daran hat der Richter die mündliche Verhandlung für die Darlegung der Schlussfolgerungen am 6. Juni 2018 anberaumt. 4) Staatsrat - Bietergemeinschaft “Cooperativa Muratori & Cementisti - CMC di Ravenna, Società Cooperativa” / BBT SE / ATI ASTALDI Am 10. Juni 2016 hat der zweitgereihte Bieter der Ausschreibung für die Vergabe des „Bauloses Mauls 2-3” (Bieter Cooperativa Muratori & Cementisti - CMC di Ravenna, Società Cooperativa, für sich und als federfüh- rendes Unternehmen der BG „Toto S.p.A. Costruzioni Generali, Metrostav A.S. und BeMo Tunnelling GmbH“) einen Rekurs beim Regionalen Verwaltungsgericht Bozen, zwecks Aufhebung - nach vorheriger Ergreifung der Sicherungsmaßnahme - der Zuschlagserteilung der Ausschreibung an die BG unter der Federführung von Astaldi S.p.A. und mit den Mitgliedern Ghella S.p.A., Oberosler Cav Pietro S.r.l., Cogeis S.p.A. und PAC S.p.A. LAGEBERICHT

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