Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

71 In Bezug auf die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen betreffend das österreichische Staatsgebiet unterliegen das Vergabeverfahren sowie die Rechtsmittel gegen die Maßnahmen im Zusam- menhang mit diesem Verfahren den österreichischen Gesetzen über öffentliche Aufträge sowie den europäi- schen Rechtsvorschriften. In Bezug auf die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen betreffend das italienische und das grenzüberschreitende Staatsgebiet, unterliegen das Vergabeverfahren sowie die Rechtsmittel gegen die Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem Verfahren den italienischen Gesetzen über öffentliche Aufträge, sowie den europäischen Rechtsvorschriften. Die Verfahren zur Regelung der Ausführungsphase der Verträge gehen vom Grundsatz aus, dass für jede einzelne, durch einen Vergabevertrag zu errichtende Maßnahme die BBT SE, als öffentlicher Auftraggeber, den Rechtsbestimmungen in der Ausführungsphase unterliegt. Aus diesem Grund unterliegt die Ausführung der Verträge betreffend das österreichische Projektgebiet den österreichischen Rechtsbestimmungen, während die Ausführung der Verträge betreffend das italienische Projektgebiet den italienischen Rechtsbestimmungen unterliegt. In Hinblick auf die Antimafia-Kontrollen hat die BBT SE am 24. Januar 2012 mit dem Regierungskommissar für die Provinz Bozen das „Ethische Protokoll zur Legalität“ unterzeichnet. Für die Vergaben nach österreichischem Recht werden die Prüf- und Kontrolltätigkeiten im Bereich der Mafia- bekämpfung gemäß Gv.D. 159/11 i.d.g.F., dem sog. „Anti-Mafia-Kodex“, im Rahmen der Angemessenheits- prüfungen der Bieter (vgl. Ausschlussgründe, § 229 BVergG 2006) durch entsprechende Anfrage seitens der BBT SE bei der Präfektur Bozen, durchgeführt. In punkto Transparenz hält die BBT SE die Bestimmungen des Gv.D. Nr. 33/2013 i.d.g.F. betreffend die Pflichten der Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen ein. Insbesondere veröffentlicht die BBT SE auf ihrer Webseite die Informationen betreffend die von der BBT SE auf italienischem oder auf österreichischem Staatsgebiet abgeschlossenen Vergaben, sowie den vom Aufsichtsrat der BBT SE genehmigten Jahresabschluss. Die BBT SE ist zur Informationspflicht sowie zur Übermittlung von Daten an die nationalen Behörden Öster- reichs und Italiens, in Bezug auf sämtliche Vergaben und die entsprechenden Ausführungen, verpflichtet. Was das Verfahren, die Methode und die Fristen für die Mitteilung betrifft, werden die Bestimmungen der jeweiligen nationalen Behörden für die Vergabestellen eingehalten. Dieses Monitoring erfolgt regelmäßig, üblicherweise durch Internetverbindung mit den von den Behörden eingerichteten digitalen Systemen. Die geforderten Daten werden zum angegebenen Bezugsdatum aktuali- siert und innerhalb der von den Behörden festgelegten Fristen übermittelt. Die BBT SE muss quartalsweise einen zweisprachigen Bericht über den aktuellen Stand im gesamten Projekt- gebiet der Arbeiten, der Kosten, der Fristen und der Risikovorsorge, unterteilt nach Baulosen, erstellen und den aktuellen Stand der Finanzierung erläutern. LAGEBERICHT

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