Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

72 In Italien ist die BBT SE verpflichtet, folgenden Behörden regelmäßig Daten über den Fortschritt des Projekts sowie Informationen zu den Vergabephasen und der nachfolgenden Leistungsdurchführung zu übermitteln (NB: in Klammer sind die Bezeichnungen der jeweiligen Monitoringsysteme angeführt): Amt des Ministerpräsi- denten (Open Cantieri, CUP, MGO), Infrastruktur- und Verkehrsministerium (PIS, Open Cantieri), Wirtschafts- und Finanzministerium (BDAP-MOP), Italienische Antikorruptionsbehörde (CRESME-SILOS, AUSA, Amminis- trazione trasparente, SMART CIG, SIMOG, MIT), Regierungskommissariat Präfektur Bozen (Piattaforma di legalità). Abschließend wurde in den Rahmenbedingungen für die Errichtung des Brenner Basistunnels, die am 18. April 2011 genehmigt wurden, festgelegt, dass gemäß den verbindlichen Vorgaben des österreichischen Eisen- bahngesetzes das Projekt „Brenner Basistunnel“ im Zuge der Errichtung von der SCHIG (einer unabhängigen Beratungs- und Dienstleistungsorganisation für österreichische Unternehmen des Eisenbahnsektors, die technische und wirtschaftliche Kontrollen der Infrastrukturen gemäß den Vorgaben des für die Realisierung des Brenner Basistunnels zuständigen Verkehrsministeriums durchführt) überwacht wird. Die SCHIG hat ihre Prüf- und Kontrolltätigkeit auf österreichischer Seite im Jahr 2016 begonnen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche begleitende Kontrolle, die von externen Fachexperten durchgeführt wird. Die SCHIG hat ihren umfassenden Jahresbericht (1. November 2016 – 31. Oktober 2017) über deren Prüftägigkeit veröffentlicht und Verbesserungsvorschläge vorgebracht. Das Modell 231 bezieht sich auch auf den Verhaltenskodex, zu dessen Einhaltung alle Personen, die aus jedwedem Grund mit der BBT SE in Kontakt stehen (ArbeitnehmerInnen, MitarbeiterInnen, Rechnungsprü- ferInnen, Personen mit Vertretungs-, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen, alle Personen die auf jedwede Art und unabhängig von der entsprechenden Zeitdauer mit der Gesellschaft Beziehungen unterhalten, alle Personen die an der Erfüllung des Gesellschaftszwecks mitwirken) angehalten sind. Dieser Kodex sieht, abgesehen von den spezifischen deontologischen bzw. funktionsabhängigen Pflichten, insbesondere ein Gebaren nach den Grundsätzen der Ehrlichkeit, des guten Glaubens, der Ausgewogenheit, Korrektheit, Sorgfalt, Zusammenarbeit und Transparenz vor. Der Leitgedanke des Verhaltenskodex ist es, die Prinzipien der wirtschaftlichen und ethischen Verwaltung, die eine unabdingbare Bedingung für ein nachhaltiges und langfristiges Wachstum der Gesellschaft ist, miteinander in Einklang zu bringen. Die BBT SE ist nämlich darum bemüht, die höchsten Standards der Best Practice in Bezug auf ihre ethische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung gegenüber allen Stakeholdern zu erreichen. Aus diesem Grund hat die BBT SE beschlossen, eine Reihe von Regeln einzuführen, die sowohl nach außen als auch nach innen verpflichtend sind, um im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens Korrektheit und Trans- parenz zu gewährleisten. Dies trägt dazu bei, dass Entscheidungen in einem angenehmen Unternehmensklima getroffen und umgesetzt werden können, ohne unnötige bürokratische Kontrollen oder übermäßige Machtaus- übung, die sich aus der notwendigen hierarchischen Organisation ergeben, zu organisieren. Die BBT SE ist der Ansicht, dass die Einhaltung hoher ethischer Standards sich positiv auf ihren Ruf auswirkt, und betrachtet die Aufrechterhaltung dieses Rufs als grundlegend für ihre Ziele, da es sich um eine wesent- liche immaterielle Ressource handelt, die die Attraktivität für die besten Personalressourcen, die Zufriedenheit der Lieferanten und die Zuverlässigkeit gegenüber Gläubigern und Auftragnehmern fördert. Hauptziel des Verhaltenskodex ist es, die Richtlinien und Verhaltensregeln für jeden Stakeholder zu definieren, LAGEBERICHT

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