Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

74 1.16.4 DATENSCHUTZKODEX Die Gesellschaft hält die Bestimmungen über den Schutz der personenbezogenen Daten ein, die durch das Gv.D. Nr. 196/2003, sowie durch die vom Garanten für Datenschutz vorgegebenen Richtlinien, gemäß den darin angeführten Fristen und Methoden, eingeführt wurden. 1.17 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG Die voraussichtliche Geschäftsentwicklung entspricht dem genehmigten Programm, welches die Inbetrieb- nahme des Brenner Basistunnels im Jahr 2027 vorsieht. Die für die Inbetriebnahme des Bauwerks vorzusehenden Fristen wurden im Laufe des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat genehmigt. In beiden Staaten wurde das Tätigkeitsprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen Schrift- stücke, mit denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen. Die BBT SE setzt das Projekt entsprechend dem Bauzeitplan und unter Verwendung der gewährten Finanz- mittel um. In Italien wurde das Einreichprojekt des Brenner Basistunnels mit CIPE-Beschluss Nr. 71/2009 genehmigt. Mit Beschluss Nr. 17/2016 vom 1. Mai 2016 hat der CIPE das vierte Baulos genehmigt und die entspre- chenden Finanzmittel in Höhe von 1.250 Millionen Euro zugewiesen. In Österreich hat die Bundesregierung am 1. Februar 2011 die Genehmigung zur Errichtung des gesamten Projektes erteilt. Das Projekt ist auch Teil des von der österreichischen Regierung am 12. Oktober 2016 genehmigten “Rahmenprogramms”, das wiederum Bestandteil des gemäß Art. 42, Absatz 2, des öster- reichischen Eisenbahngesetzes mit der ÖBB Infrastruktur AG abgeschlossenen Fördervertrags ist. Die für den österreichischen Anteil (50%) des Brenner Basistunnels im Zeitraum 2017-2022 vorgesehenen Inves- titionen belaufen sich auf insgesamt 4.349,1 Millionen Euro, wobei auch die bereits umgesetzten und die geplanten Projektoptimierungen, mit aktualisierter Preisbasis zum 1. Januar 2016, berücksichtigt wurden. Unter Berücksichtigung der Vorausvalorisierung wurden Kosten für die gesamte Projektlaufzeit, in Höhe von 4.958,7 Millionen Euro für den österreichischen Teil genehmigt. Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert: • von Italien: für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten, zweiten, dritten und vierten Baulos der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätigkeiten; • von Österreich: für alle bis zum Jahr 2022 geplanten Baumaßnahmen (Rahmenprogramm 2017-2022). LAGEBERICHT

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