Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

90 ANHANG ZUR BILANZ Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 nach der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Innsbruck nach Bozen Wirksamkeit erlangte, wurde der zuvor ausschließlich auf die Erkundungsarbeiten, die Einreich- planung und die Errichtung von Erkundungsbauwerken beschränkte Gesellschaftszweck der BBT SE nun um die Errichtung und Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels erweitert. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die direkten Baukosten direkt auf den Bauwerkswert aktiviert werden, während alle sonstigen Betriebskosten, exkl. etwaiger von der Gesellschaft erzielter Erlöse, der Position “Erhöhungen des Anlagevermögens für Eigenleistungen” (Position A.4 der G&V) zuzuschreiben sind. Dieses Bilanzierungskriterium wurde seit jeher angewandt, da die Gesellschaft zur Zeit keine anderen Tätig- keiten als die Planung und den Bau des Brenner Basistunnels ausübt. Tatsächlich kann sie heute als “Projekt- gesellschaft oder Zweckgesellschaft” definiert werden. Daraus folgt, dass für die Gesellschaft die Grundvor- aussetzung für die Aktivierung jeglicher auf den Wert des Bauwerks entfallenden Kosten erfüllt ist. Die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse werden für diese Reduzierung des Wertes des Bauwerks nicht erfasst, sondern - mit der indirekten Methode - in den passiven Rechnungsabgrenzungs- posten verbucht. 3.2.3 SACHANLAGEVERMÖGEN Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder zu den internen Herstellungskosten einschließlich der zurechenbaren Nebenleistungen, exklusive Abschreibungen, auszuweisen. Bei Abschluss des Geschäftsjahres scheinen keine Sachanlagen auf, deren Wert dauerhaft geringer ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert. Es wurden keine Wertanpassungen gemäß den allgemeinen, den bereichsspezifischen und den Sonderge- setzen durchgeführt. Die Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Auslegung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausge- wiesen, mit Ausnahme der Aufwertungsmaßnahmen, die aktiviert werden. Die Berechnung der Abschreibungen erfolgt systematisch und konstant, auf Grundlage jener Prozentsätze, welche die geschätzte technisch-wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagen am ehesten widerspiegeln. Im Jahr der Beschaffung bzw. des Baus wird ein im Vergleich zum gewöhnlichen Prozentsatz verminderter Satz, je nach tatsächlicher Nutzung, angewendet.

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