Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

91 ANHANG ZUR BILANZ Es werden folgende Abschreibungssätze angewandt: BESCHREIBUNG % BAULICHE INVESTITIONEN AN FREMDEN GEBÄUDEN 20% SOFTWARE 33,33% ALLGEMEINE ANLAGEN 5% ALARM- UND ÜBERWACHUNGSANLAGEN 12% ANDERE GERÄTE 15% MODELLE 12% WETTERSTATION 12% MÖBEL- UND BÜROEINRICHTUNG 12% EL. GERÄTE, COMPUTER, TELEFONANLAGEN 20% KRAFTFAHRZEUGE 20% REGALE 12% ZU 50% ABSETZBARE TELEFONE 20% PRODUKTIONSMASCHINEN UND SPEZIFISCHE BAUSTELLENANLAGEN (BAUINDUSTRIE) 15% ALLGEMEINE BAUSTELLENANLAGEN (BAUINDUSTRIE) 10% BAUSTELLENFAHRZEUGE (BAUINDUSTRIE) 20% TELEFONANLAGEN 20% Es gibt keine nicht mehr verwendeten Sachanlagen, für welche die Veräußerung, Übertragung oder Vernichtung vorgesehen ist. 3.2.4 FINANZANLAGEVERMÖGEN Es sind keine Finanzanlagen ausgewiesen. 3.2.5 VORRÄTE Es sind keine Vorräte ausgewiesen. 3.2.6 FORDERUNGEN Die Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, und der bilanzierte Wert entspricht dem voraussichtlichen Veräußerungswert, da die Voraussetzungen für die Abwertung der Forderungen nicht vorliegen. Das Kriterium der abgeschriebenen Kosten wurde nicht angewandt, da die Folgen der Aktuali- sierung im Vergleich zum nicht aktualisierten Wert irrelevant sind. Bei den Forderungen handelt es sich nämlich beinahe ausschließlich um kurzfristige Forderungen, bzw. sind die Transaktionskosten und alle sonstigen Unter- schiede zwischen Anfangs- und Endwert im Vergleich zum Nominalwert jedenfalls von geringer Bedeutung (OIC 15.32-33).

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