Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

94 ANHANG ZUR BILANZ 3.2.7 KASSENBESTAND Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen. Er stellt die Guthaben aus Bankeinlagen, sowie den bei Abschluss des Geschäftsjahres vorhandenen Bargeldbestand dar. 3.2.8 AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN In diesen Positionen sind Kosten- und Ertragsanteile ausgewiesen, die sich auf zwei oder mehrere Geschäfts- jahre beziehen und deren Ausmaß sich in Abhängigkeit von der zeitlichen Betrachtung (physisch bzw. wirtschaftlich) ändert. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse verbucht. 3.2.9 FONDS FÜR RISIKEN UND LASTEN Die Fonds für Risiken und Lasten werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren Betrag und Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind. In Bezug auf die geschuldeten Beträge, deren Höhe aufgrund der bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit den Lieferanten umstritten und ungewiss ist, da die Gesellschaft die vollständige Aktivierung der Kosten als Modell für die Darlegung der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Vermögenslage im Geschäftsjahr angewandt hat - was die Notwendigkeit bedingen würde, auch die ungewissen Beträge in den Bauwerkswert zu aktivieren - wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft es für korrekt erachtet, die Kosten nur dann zu erfassen, wenn diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nachweislich festgestellt wurden. 3.2.10 ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet. 3.2.11 VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden. Das Kriterium der abgeschriebenen Kosten wurde nicht angewandt, da die Folgen der Aktualisierung im Vergleich zum nicht aktualisierten Wert irrelevant sind, da es sich um kurzfristige Verbindlichkeiten (weniger als zwölf Monate) handelt (Rechnungslegungsgrundsatz 15.32-44).

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MzM=