Ein zentrales Element im Compliance Management der BBT SE ist die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen gemäß "Whistleblower"-Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 16.12.2019 anonym, vertrauensvoll und direkt bei der BBT SE erstatten zu können.
Die BBT SE stellt dazu ein elektronisches Hinweisgebersystem zur Verfügung, das einen geschützten, vertraulichen und direkten Dialog zwischen HinweisgeberInnen und der BBT SE ermöglicht. Dieser „elektronischer Briefkasten“ steht rund um die Uhr über das Internet zur Verfügung. HinweisgeberInnen entscheiden selbst, ob sie ihren Namen preisgeben oder anonym bleiben möchten.
Jeden bei uns einlangenden Hinweis prüfen wir im Rahmen einer internen Stelle sorgfältig auf seinen sachlichen Gehalt. Bei Bedarf leiten wir weitere Schritte und interne Untersuchungen ein.
HinweisgeberInnen erhalten von uns binnen 7 Tagen eine Bestätigung über das Einlangen und wir informieren Sie innerhalb von drei Monaten nach Einlangen des Hinweises über allfällige Folgemaßnahmen.