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1.10 SONSTIGE INFORMATIONEN
Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in der Amraser Straße 8 in 6020
Innsbruck –Österreich.
Laufende Ermittlungen undGerichtsverfahren
Derzeit laufen keine Ermittlungen und keineGerichtsverfahren gegen dieGesellschaft.
Gesetzesvertretendes Dekret 231/2001
Im Laufe des Jahres 2013 hat sich das Aufsichtsorgan in den Monaten Februar, Juli,
September undDezember jeweils zueiner Vollversammlunggetroffen. ImLaufeder ersten
Sitzung vom 15. Februar 2013 in Innsbruck wurde Herr Dott. Penta, neues Mitglied des
Aufsichtsorgans (ernannt mit Beschluss des Aufsichtsrates Nr. 23/2012), zum Vorsit-
zenden des Aufsichtsorgans ernannt. Wie in der Geschäftsordnung des Aufsichtsorgans
vorgesehen, ging der Vorsitz nach der Genehmigung des Jahresabschlusses durch den
Aufsichtsrat am 18. Juli anHerrn Ing. Mag. Matthä über.
Im Laufe des Geschäftsjahres hat das Aufsichtsorgan 4 Überprüfungen in den Büroräum-
lichkeiten und auf den Baustellen der Gesellschaft durchgeführt. Vom Aufsichtsorgan
formulierte Empfehlungen, Anmerkungen und Anregungen, die darauf abzielten, die
Nachvollziehbarkeit der Prozesse und die genaue Nachweisbarkeit der von der Gesell-
schaft eingeführtenVorgaben zu verbessern,wurden vondenbetroffenenStrukturen stets
umgehend berücksichtigt. Am sogenannten „Organisationsmodell 231“ wurden, insbe-
sondere inBezugaufdieKorruptions-undUmweltvorschriften,diegefordertenErgänzungen
vorgenommen. Der Gesamttext des Organisationsmodells wurde vollständig überarbeitet
und am 27. September 2013 vom Vorstand genehmigt, nachdem vomAufsichtsorgan eine
positive Stellungnahme für die Genehmigung abgegeben worden war. Über die Geneh-
migung wurde in der darauf folgenden Sitzung des Aufsichtsrates der BBT SE berichtet.
Am27. September hat der Vorstand, ebenfallsmit BeschlussNr. 17/2013, den„Verhaltens-
kodex“ (oder „Ethikkodex“) der Gesellschaft bewilligt.
Gesetzesvertretendes Dekret 196/2003
ImLaufedesGeschäftsjahres2012wurdedas„Documentoprogrammaticoper lasicurezza“
(Programmatisches Sicherheitsdokument, kurz DPS) gemäß den Bestimmungen des
GesetzesvertretendenDekretsNr. 196 vom30. Juni 2003„Datenschutzkodex“eingeführt.
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