Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - page 77

ANHANG ZUR BILANZ
3.2.1 IMMATERIELLES ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der
zurechenbaren Nebenkosten und nach Abzug der Abschreibungssätze auszuweisen, welche
konstant in Abhängigkeit von der restlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Gutes berechnet
werden müssen.
Das Anlagevermögen (für welches kurzfristig keine Änderungen erwartet werden), das
zum Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres einen auf Dauer geringeren Wert als den
in der Bilanz ausgewiesenen hat, muss zu diesem geringeren Wert ausgewiesen werden.
Wenn die Gründe für die Abwertungen nicht mehr vorliegen sollten, so wird der Wert des
Anlagevermögens im Rahmen der angewendeten Abwertungen unter Berücksichtigung der
angefallenen Abschreibungen wiederaufgeholt. Für den Geschäftswert und die mehrjäh-
rigen Kosten wird solch eine Wertaufholung nicht durchgeführt.
Die Wertanpassungen wurden unter Einhaltung der allgemeinen, bereichsspezifischen und
der Sondergesetze durchgeführt.
3.2.2 ANLAGEN IN BAU: BAUVORHABEN
Es handelt sich um eine Zweckgesellschaft, die alle für die Planung und Errichtung des
Brenner Basistunnels erforderlichen direkten und indirekten Kosten aktiviert, wobei diese
in Anbetracht des Endzwecks des Bauwerks unter den Anlagen in Bau eingetragen werden.
Die außerordentliche Hauptversammlung der BBT SE hat am 18. April 2011 die Erweiterung
des Gesellschaftszweckes mit dem Auftrag zur Errichtung der Hauptbauwerke des Brenner
Basistunnels (sog. „Phase III”) genehmigt.
Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 infolge der Verlegung des Gesellschafts-
sitzes von Innsbruck (Österreich) nach Bozen (Italien) Wirksamkeit erlangte, besteht der
zuvor ausschließlich die Untersuchung der Geologie, die Erstellung der Einreichplanung und
die Errichtung von Erkundungsbauwerken umfassende Gesellschaftszweck der BBT SE nun
aus der Errichtung und der Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels.
Da die Errichtung des Bauwerks im Vergleich zu den vorhergehenden Gesellschafts-
zwecken, in die sie integriert wurde, vorrangige Bedeutung hat, wird die gegenständliche
Position unter den „Sachanlagen” eingeordnet.
3.2.3 SACHANLAGEN
Die Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten oder den internen Herstellungskosten
einschl. der zurechenbaren Nebenleistungen abzgl. der Abschreibungen auszuweisen.
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