ANHANG ZUR BILANZ
3.2.4 FINANZANLAGEVERMÖGEN
Beteiligungen
Werden auf Grundlage der Anschaffungs- oder Zeichnungskosten, einschließlich der
zurechenbaren Nebenleistungen, bewertet und, sofern notwendig, aufgrund von dauer-
haften Wertverlusten berichtigt. Wertverluste, welche die entsprechenden Buchwerte
übersteigen, werden im Fonds für Risiken und Lasten ausgewiesen.
Falls die Voraussetzungen für die Wertminderungen wegfallen, wird der Wert der Betei-
ligung höchstens bis zum Betrag der ursprünglichen Kosten wieder hergestellt.
Jene Beteiligungen, für welche aus strategischen Überlegungen die Abtretung vorgesehen
ist, werden auf das Umlaufvermögen übertragen, und zwar bei einem Vergleich zwischen
Buchwert und geschätztem Nettoveräußerungswert mit dem geringeren dieser zwei Werte.
Wertpapiere und eigene Aktien
Es sind keine Wertpapiere und eigenen Aktien verbucht.
3.2.5 VORRÄTE
Es sind keine Vorräte ausgewiesen; die Anzahlungen werden mit dem voraussichtlichen
Veräußerungswert ausgewiesen.
3.2.6 FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN
Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, die mittels eigenem Abwer-
tungsfonds, welcher direkt von letzteren abgezogen wird, auf den voraussichtlichen Veräu-
ßerungswert zurückgeführt werden.
Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Bilanzstichtag
bestehenden Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und
Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden.
3.2.7 KASSENBESTAND
Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen.
3.2.8 TRANSITORISCHE UND ANTIZIPATIVE AKTIVE UND
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In diesem Posten werden Kostenanteile ausgewiesen, die sich auf zwei oder mehrere
Geschäftsjahre beziehen und deren Höhe sich nach der Zeit bemisst.
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