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1.12 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Die voraussichtliche Geschäftsgebarung entspricht der bereits genehmigten Planung, welche die Inbetriebnahme
des Brenner Basistunnels im Jahr 2026 vorsieht.
In beiden Staaten wurde das Tätigkeitsprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen Schriftstücke, mit
denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen.
Durch Verwendung der gewährten Finanzmittel führt die BBT SE die Umsetzung des Projektes gemäß Bauzeitplan fort.
Mit besonderem Bezug auf Italien wurde das Einreichprojekt des Brenner Basistunnels mit CIPE-Beschluss 71/2009
genehmigt. Der nachfolgende CIPE-Beschluss 28/2013 vom 31. Mai 2013 hat die Gliederung des Projektes aktua-
lisiert, indem die Einleitung und die diesbezügliche Finanzierung des zweiten Bauloses der Phase 3 genehmigt
wurden. Im Dezember 2014 hat die BBT SE der RFI, zur Weiterleitung an das MIT, den Prüfantrag zum Erlass des
CIPE-Beschlusses im G.U.R.I. übermittelt, das die Einleitung und die Finanzierung des dritten Bauloses der Phase 3
genehmigt. Das entsprechende Untersuchungsverfahren ist noch im Gange.
Mit Bezug auf Österreich hat die österreichische Bundesregierung am 1. Februar 2011 den Beschluss zur Errichtung
des gesamten Projektes gefasst. Ferner ist das Projekt auch Teil des „Rahmenplans“, der wiederum einen Teil des
gemäß Art. 42 Absatz 2 des österreichischen Eisenbahngesetzes für den Zeitraum 2014 – 2019 mit der ÖBB Infra-
struktur AG abgeschlossenen Fördervertrages darstellt.
Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert:
• In Italien für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten und im zweiten Baulos
der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätigkeiten;
• In Österreich für sämtliche bis 2019 vorgesehenen Maßnahmen (Rahmenplan 2014 – 2019);
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Staaten die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung und zur
Fertigstellung des gesamten Bauwerkes eingegangen sind.
Im Laufe des Jahres 2015 wird sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf die folgenden Punkte konzentrieren:
Italien
• Im Rahmen des Zugangstunnels Mauls zu errichtende vorbereitende Baumaßnahmen;
• Vorbereitende Baumaßnahmen sowie Arbeiten betreffend die Eisackunterquerung;
• Planung der Umweltausgleichsmaßnahmen im Zuge der Vereinbarungen mit der Autonomen Provinz
Bozen, den Gemeinden und den sonstigen betroffenen Einrichtungen;
• Ausschreibung und Vergabe der Baulose Mauls 2 und 3
LAGEBERICHT