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Gesetzesvertretendes Dekret 231/2001

Im Jahr 2014 hat die Gesellschaft die Risikokatalogisierung aktualisiert und sich mit einem informationstechnologi-

schen System für die Verwaltung der in Bezug auf die Vorbeugung von Verwaltungsstraftaten relevanten Dokumente

und für die Archivierung der Gesellschaftsunterlagen ausgestattet.

Im Mai 2014 hat der Aufsichtsrat das Mandat der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsorgans für den nächsten

Dreijahreszeitraum verlängert.

Gesetzesvertretendes Dekret 196/2003

Im Laufe des Geschäftsjahres 2012 wurde das „Documento programmatico per la sicurezza“ (Programmatisches

Sicherheitsdokument, kurz DPS) gemäß den Bestimmungen des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196 vom 30.

Juni 2003 „Datenschutzkodex“ angenommen.

1.11 WESENTLICHE EREIGNISSE

NACH DEM BILANZSTICHTAG

Am 14. Jänner 2015 fand in Wien die Sitzung der Zwischenstaatlichen Kommission (Italien-Österreich) statt. Die

Vertreter der entsprechenden Regierungen haben den Stand der Finanzierungen ihrer Länder erläutert. Der Koordi-

nator des Skandinavien-Mittelmeer-Korridors, Pat Cox, hat kurz den sogenannten „Juncker-Bericht“ für den Teil

betreffend die Finanzierungen der betroffenen Infrastrukturen vorgestellt.

Am 16. Februar 2015 erfolgte, nach einigen an der zuvor genehmigten Endversion des Ausführungsprojektes des

Bauloses Mauls 2 und 3 vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen, die endgültige Validierung seitens der

Italcertifer S.p.A.

Am 24. Februar 2015 wurden bei der Europäischen Union zwei von der BBT SE im Auftrag der zuständigen italieni-

schen und österreichischen Ministerien vorbereitete Finanzierungsanträge, im Rahmen des Mehrjahresprogramms

CEF 2014 – 2020, für die Kofinanzierung der Studien und Arbeiten im Zeitraum 2016 – 2020, eingereicht.

Für die Studien wurden CEF-Zuschüsse in Höhe von 336.150.000 Euro (dies entspricht 50% der im Zeitraum 2016 –

2020 vorgesehenen Gesamtkosten), für die Durchführung von Tätigkeiten, die im Wesentlichen die Ausführung

der fehlenden Erkundungsstollenabschnitte, die vorgesehenen Planungen, die Einholung der fehlenden Genehmi-

gungen, das Monitoring der Umweltparameter und die sonstigen dazugehörigen internen Tätigkeiten, umfassen,

beantragt.

Für die Arbeiten wurden CEF-Zuschüsse in Höhe von 1.256.700.000 Euro (dies entspricht 40% der im Zeitraum

2016 – 2020 vorgesehenen Gesamtkosten), für die Errichtung der Baulose zur Errichtung der Hauptbauwerke des

Brenner Basistunnels und für die dazugehörigen internen Tätigkeiten, beantragt.

Insgesamt wurden somit CEF-Zuschüsse zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.256.700.000 Euro, zur Deckung

sämtlicher im Zeitraum 2016 – 2020 vorgesehenen Tätigkeiten, beantragt.

LAGEBERICHT