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GESELLSCHAFTSSTRUKTUR
Gemäß den Bestimmungen des Staatsvertrags vom 30. April 2004, ist das Gesellschaftskapital der BBT SE zu
jeweils 50 % zwischen Italien und Österreich aufgeteilt.
50% des österreichischen Teils wird zur Gänze von ÖBB-Infrastruktur AG gehalten, während 50% des italienischen
Teils zur Gänze von TFB Società di Partecipazioni S.p.A., die wiederum im Besitz der Rete Ferroviaria Italiana S.p.A.
(86,10%), der Autonomen Provinz Bozen (6,30%), der Autonomen Provinz Trient (6,30%) und der Provinz Verona
(1,30%) ist, gehalten wird.
GOVERNANCE
Die BBT SE wurde nach dem Modell der „Societas Europaea“ (SE) gegründet, die durch die Bestimmungen der
Verordnung Nr. 2157/2001/EG und der Richtlinie 2001/86/EG geregelt wird.
Die BBT SE ist nach dem dualistischen System aufgebaut, in dem der Vorstand die ihm übertragenen Leitungs-
und Geschäftsführungsfunktionen und der Aufsichtsrat die Überwachungsfunktionen über die Tätigkeiten des
Vorstandes wahrnimmt.
Der aus zwei Personen bestehende Vorstand führt die Geschäfte der Europäischen Gesellschaft. Die Vorstandsmit-
glieder werden vom Aufsichtsrat für eine dreijährige, verlängerbare Amtszeit bestellt und abberufen. Die derzeitigen
Vorstandsmitglieder sind Herr o.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr.
Dr.-Ing.eh. Konrad Bergmeister PhD und Herr Dott. Ing.
Raffaele Zurlo.
Der Aufsichtsrat der BBT SE besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung für eine fünfjährige,
verlängerbare Amtszeit namhaft gemacht werden.
Die Aktionäre sind im Rahmen eines jeden Gesellschaftsorgans paritätisch vertreten.
Nach Einsicht in die italienischen Bestimmungen über die verwaltungsrechtliche Haftung der Gesellschaften (Geset-
zesvertretendes Dekret Nr. 231 vom 8. Juni 231) und zur Gewährleistung der Einhaltung der betrieblichen Richtlinien
und der Überwachung über die korrekte Ausführung derselben, hat die BBT SE ein eigenes „Organisations-, Verwal-
tungs- und Kontrollmodell“ (sog. „Modell 231“) sowie einen „Verhaltenskodex“ (oder „Ethikkodex“) eingeführt. Die
Gesellschaft hat ferner ein Aufsichtsorgan gegründet, das aus vier Mitgliedern besteht.
JAHRESABSCHLUSS