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3.4.2 VERGÜTUNGEN AUFSICHTSRAT
Der Gesamtbetrag der Vergütungen für den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 beläuft sich auf 80.000 Euro.
3.4.3 VERGÜTUNGEN FÜR DIE PRÜFGESELLSCHAFT
Es wird darauf hingewiesen, dass sich gemäß Art. 37, Abs. 16 des G.v.D. Nr. 39/2010 und lit. 16 bis des
Art. 2427 des ital. ZGB, der Gesamtbetrag der Vergütungen für die Prüfgesellschaft, sowohl für die in Italien
als auch für die in Österreich durchgeführte Prüftätigkeit, auf 34.850 Euro beläuft.
3.4.4 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND
VEREINBARUNGEN, DIE NICHT AUS DER BILANZ HERVORGEHEN
(SOG. „AUSSERBÜCHERLICH”)
Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit relevanten nahestehenden Unternehmen und Personen, die
nicht „zu normalen Marktbedingungen abgeschlossen worden sind”.
Es bestehen keine Vereinbarungen, die nicht aus der Bilanz hervorgehen (sog. „außerbücherliche” Vereinba-
rungen).
Die Gesellschaft hat keine Devisengeschäfte getätigt, die sich wesentlich auf die Bilanz auswirken könnten.
Die Gesellschaft hat keinen Derivatvertrag unterzeichnet.
Der vorliegende Jahresabschluss, der sich aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für das
Geschäftsjahr zusammensetzt, stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie das Betriebsergebnis
des Geschäftsjahres wahrheitsgetreu und korrekt dar und entspricht den Ergebnissen der Buchhaltungsunter-
lagen; er weicht jedoch von den XBRL-Modalitäten ab, da sich diese technisch gesehen nicht dazu eignen, die
betriebliche Situation im Detail und ausreichend klar darzustellen.
Bozen, 29.02.2016
Der Vorstand
Prof. Ing. Konrad Bergmeister Dott. Ing. Raffaele Zurlo
ANHANG ZUR BILANZ