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LAGEBERICHT

1.2.5. IMPLEMENTIERUNG UND ZERTIFIZIERUNG DES INTEGRIERTEN

QUALITÄTS, UMWELT-, ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-

MANAGEMENTSYSTEMS

Die BBT SE hat die Qualitätszertifizierung EN ISO 9001 im Jahr 2012 erlangt (die Erneuerung erfolgte im

Dezember 2015). Im Dezember 2013 wurde sie auf den Umweltteil EN ISO 14001 und auf den Teil Arbeits-

und Gesundheitsschutz OHSAS 18001 erweitert. Die Zertifizierungen haben eine Gültigkeit von drei Jahren.

Im Jahr 2015 wurde das Integrierte Managementsystem um die für die Vorbeugung von Verwaltungsdelikten

nützlichen Kontrollstandards gem. G.v.D. 231/01 i.d.g.F. erweitert; das System wurde an die von der Gesell-

schaft angewendeten Managementunterlagen sowie an die in Österreich und in Italien zwingend geltenden

Rechtsvorschriften angepasst.

Es wurden insbesondere die operativen Methoden der Abwicklung der in die Zuständigkeiten des Bereichs

Bauausführung des Auftraggebers fallenden Tätigkeiten überarbeitet. Im Wesentlichen bezog sich dies auf die

Monitoringtätigkeiten im Rahmen der Errichtung der Bauwerke auf italienischem Staatsgebiet, unter Einhaltung

der Auflagen des Vergabegesetzes G.v.D. Nr. 163/2006 und der zugehörigen Durchführungsverordnung D.P.R.

207/2010, der mit CIPE-Beschluss Nr. 15/2015 eingeführten Bestimmungen über die Nachvollziehbarkeit der

Finanzflüsse sowie der Antimafia-Prüfungen, die in dem zwischen der BBT SE und dem Regierungskommissar

für die Provinz Bozen unterfertigten ‚Protokoll zur Legalität‘ enthalten sind.

Im Jahr 2015 wurde die Verlängerung der Zertifizierung für das gesamte integrierte Managementsystem

erlangt und die Zertifizierung für die Bereiche Umwelt und Arbeitssicherheit wurde um das Büro Wolf erweitert.

1.2.6. EU-KOORDINATION

Die EU-Verordnung Nr. 1315/2013 mit den Leitlinien der Union für die Entwicklung des transeuropäischen

Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) und die Verordnung Nr. 1316/2013 (Connecting Europe Facility – CEF) regeln

u.a. die Anforderungen und Methoden für die Zuweisung der

TEN-V-Zuschüsse im Zeitraum 2014-2020

und

setzen es sich zum Ziel, Bedingungen zu schaffen, um die Errichtung der im europäischen Interesse liegenden

Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation zu beschleunigen.

Durch diese Verordnungen wird bei einigen Projekten, darunter der Brenner Basistunnel, die beigemessene

höchste Priorität in Hinblick auf die nächsten TEN-V-Zuschüsse im Rahmen des Mehrjahresprogramms

2014-2020 bestätigt. Der Brenner Basistunnel ist Teil des neuen TEN-V „Skandinavien - Mittelmeer“ -Korridors

des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T – Trans-European Network-Transport). In den Verordnungen

ist überdies vorgesehen, dass der finanzielle Zuschuss der EU anstatt der für den Zeitraum 2007-2013 vorge-

sehenen 30 % bis zu 40 % erreichen kann. Ferner bleibt die Höchstgrenze von 50 % bei den EU-Zuschüssen

für die zur Kategorie Studien gehörenden Tätigkeiten unverändert. Dies sind für den Brenner Basistunnel

die Tätigkeiten betreffend die Planung, die Vortriebsarbeiten in Zusammenhang mit dem Bau des Erkun-

dungsstollens und sonstige Studien.