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Gesetzesvertretendes Dekret 231/2001
Im Laufe des Jahres 2015 hat sich das Aufsichtsorgan der Gesellschaft im Mai, im September und zuletzt im
Dezember jeweils zu einer Vollversammlung getroffen. Anlässlich dieser Sitzungen hatte das Aufsichtsorgan
Gelegenheit, die Ergebnisse der in den Büroräumlichkeiten und auf den Baustellen durchgeführten Prüfungen
nach dem Kollegialprinzip zur Kenntnis zu nehmen.
Die im Laufe des Geschäftsjahres durchgeführten Überprüfungen betrafen insbesondere: die von der Gesell-
schaft an den Standorten Bozen und Innsbruck angewendeten Verfahrensanweisungen für die risikobehaf-
teten Tätigkeiten; die Detailanalyse der Ergebnisse des für die Vergabe des Auftrags „Projektmanagement für
die Arbeiten des Bauloses „Eisackunterquerung” des Brenner Basistunnels“ durchgeführten Verhandlungsver-
fahrens, der an eine Bietergemeinschaft bestehend aus Italferr SpA, HBPM Ingegneri Srl und Ingegneria SPM
Srl vergeben wurde; die Besuche auf den Baustellen Mauls und Ahrental und die Einhaltung der Sicherheits-
und der Umweltbestimmungen; die Einhaltung der Vergaberechtsbestimmungen und gütliche Einigungen.
Im Dezember hat der Vorstand schließlich, nach Einholung einer positiven Stellungnahme des Aufsichtsorgans,
die aktualisierte Version des Modells 231 der Gesellschaft genehmigt, in welchem die Bestimmungen der vor
Kurzem in Bezug auf Geldwäsche, Umweltdelikte und gesellschaftsbezogene Delikte erlassenen Rechtsvor-
schriften enthalten sind.
Gesetzesvertretendes Dekret 196/2003
Die Gesellschaft hält die Bestimmungen über den Schutz der personenbezogenen Daten ein, die durch das
G.v.D. Nr. 196/2003, sowie durch die vom Garanten für Datenschutz vorgegebenen Richtlinien, gemäß den
darin angeführten Fristen und Methoden, eingeführt wurden.
1.11 WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM
BILANZSTICHTAG
Am 14. Jänner 2016 hat der Auftragnehmer Strabag/Salini-Impregilo der BBT das überarbeitete
Ausführungsprojekt des Subloses „Hauptbauwerke” des Bauloses „Eisackunterquerung” übergeben.
Am 28. Jänner 2016 wurde die BBT SE zur Global Compact der Vereinten Nationen zugelassen. Dabei handelt
es sich um eine weltweite Initiative, an der über 4.000 öffentliche Organisationen und über 8.000 Privatunter-
nehmen aus ca. 160 Ländern beteiligt sind.
Durch die Beteiligung an der Global Compact hat die BBT SE die Pflicht übernommen, diese Initiative zu
unterstützen und hat zu diesem Zweck im Rahmen ihrer Tätigkeiten und ihres Einflussbereichs Verhaltens- und
Vorgehensweisen übernommen, die mit den zehn Grundsätzen, darunter Umweltschutz und Bekämpfung der
Kriminalität, im Einklang stehen.
LAGEBERICHT