64
1.9 EIGENE AKTIEN
Die Gesellschaft hält zum 31. Dezember 2015 keine eigenen Aktien, weder direkt noch über Unternehmen des
Vertrauens oder zwischengeschaltete Personen.
1.10 SONSTIGE INFORMATIONEN
Zweigniederlassungen
Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in der Amraserstraße 8 in Innsbruck – Österreich.
Laufende Ermittlungen und Gerichtsverfahren
Zivil- und Verwaltungsprozesse
1) Regionales Verwaltungsgericht Bozen – BBT /COMBI NORD S.P.A. (Rekurs von COMBI NORD
S.P.A., eingelegt am 11.07.2014)
Am 24.04.2015 hat die Bietergemeinschaft unter der Federführung von Condotte einen Rekurs eingelegt,
mit dem sie Schadenersatz und die Nichtigkeit des zwischen der BBT SE und der BG unter der Federführung
von Salini Impregilo abgeschlossenen Vertrages fordert. Mit der Verordnung Nr. 75 vom 1.3.2016 hat das
Regionale Verwaltungsgericht das Verfahren an die Untersuchungsinstanz zurückgewiesen sowie die Parteien
ersucht, die entsprechenden Unterlagen vor Gericht vorzulegen; die nächste mündliche Verhandlung wurde
für den 26.10.2016 anberaumt.
2) Regionales Verwaltungsgericht Bozen – BBT /COMBI NORD S.P.A. (Rekurs von COMBI NORD
S.P.A., eingelegt am 11.07.2014)
Mit einem am 11.07.2014 eingelegten Rekurs hat die COMBI NORD Spa beim Regionalen Verwaltungsgericht
Bozen die Aufhebung des gesamten von der BBT SE bekannt gemachten Verfahrens zum Verkauf des Aus-
bruchsmaterials des Brenner Basistunnels, veröffentlicht im Amtsblatt der Italienischen Republik, Sonderreihe
über die öffentlichen Verträge Nr. 53 vom 12. Mai 2014, verlangt.
Es wurde kein Antrag auf Sicherungsmaßnahmen gestellt.
Der Termin für die Verhandlung zur Hauptsache wurde noch nicht festgelegt.
3) Landesgericht Bozen – BBT/COMBINORD SPA/AUTONOME PROVINZ BOZEN - R.G. Nr. 6622/2014
Mit der am 16. Dezember 2014 zugestellten Ladungsschrift hat die COMBI NORD Spa die Autonome Provinz
Bozen vor das Landesgericht Bozen geladen, um die Nichterfüllung seitens der APB, der mit der Ausstellung der
„Bewilligung der Arbeiten für die Umstrukturierung und die Führung des Bahnhofsareals Le Cave / Grasstein“
von ihr übernommenen Pflichten festzustellen und zu erklären und sie infolgedessen zum Ersatz der erlittenen
Schäden zu verurteilen.
Mit einer Klagebeantwortung vom 8. April 2015 hat sich die Autonome Provinz Bozen auf den Rechtsstreit
eingelassen, die Zurückweisung des klägerischen Antrags und gleichzeitig die Genehmigung zur Beiziehung
LAGEBERICHT