Previous Page  66 / 142 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 66 / 142 Next Page
Page Background

65

der BBT SE und der RFI zum Rechtsstreit beantragt, um von Letzteren im Fall einer Verurteilung schad- und

klaglos gehalten zu werden.

Mit der Maßnahme vom 25. Mai 2015 hat das Landesgericht Bozen die Beiziehung der BBT SE und der RFI

zum Rechtsstreit genehmigt.

Mit der am 28.5.2015 zugestellten Ladungsschrift zur Beiziehung Dritter zum Rechtsstreit hat die Autonome

Provinz Bozen daher die BBT SE vor Gericht geladen.

Mit der am 16. September 2015 hinterlegten Klagebeantwortung hat sich die BBT SE auf den Rechtsstreit

eingelassen und die Zurückweisung der von der Klägerin vorgebrachten Anträge, aufgrund sachlicher und

rechtlicher Unbegründetheit, beantragt.

Mit Entscheidung vom 10.11.2015 hat der Richter in Aufhebung des bei der mündlichen Verhandlung vom

16. Oktober 2015 vorgebrachten Nachtrags die Rechtssache auf den 14. Oktober 2016 vertragt. Dies erfolgte

zur Beweisaufnahme.

4) Landesgericht Trient – Fachbereich Unternehmen – BBT/Konsortium „ATB Tunnel Brennero”, in

Liquidation - (R.G. 1466/2013)

Mit Ladungsschrift vom 14. März 2013 hat das in Liquidation befindliche Konsortium „ATB Tunnel Brennero”

die BBT SE vor das Landesgericht Trient – Fachbereich Unternehmen (R.G. 1486/2013) geladen, um Letztere

zur Zahlung der Mehraufwendungen, -kosten und -schäden aus den vom Auftragnehmer geforderten

Nachträgen zu verurteilen. Eingetragen wurden diese Nachträge vom Auftragnehmer im Zuge der Ausführung

des zwischen den Parteien am 5.7.2007 (Auftrag B0021) unterzeichneten Vertrags zur Errichtung des „Erkun-

dungsstollens Aicha-Mauls“. Mit Teilurteil Nr. 1185/2014 vom 30. Oktober 2014 hat das Zivilgericht Trient als

Kollegialorgan die Einwände des Konsortiums ATB zurückgewiesen und den Nachtrag Nr. 15 für unbegründet

erklärt: das Gericht ordnete daher die Zurückweisung des Verfahrens an die Untersuchungsinstanz an, um das

Ermittlungsverfahren über die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der anderen, vom Auftragnehmer geforderten

Nachträge, sowie die Gegenklage der BBT SE zu prüfen.

Mit gesonderter Entscheidung wurde vom Gericht festgestellt, dass das Verfahren mit einem gerichtlich zertifi-

zierten Sachverständigen fortgeführt werden sollte. Die mündliche Verhandlung vor dem Untersuchungsrichter

wurde für den 21. Januar 2015 festgesetzt. Nach Erstellung des gerichtlichen Gutachtens wurde die Rechts-

sache auf den 8.6.2016, für die Formulierung der Schlussanträge, vertagt.

5) Oberlandesgericht Trient - Fachbereich Unternehmen – BBT/Konsortium „ATB Tunnel Brennero”

in Liquidation - R.G. 124/2015

Mit der am 12.5.2015 zugestellten Ladungsschrift hat das in Liquidation befindliche Konsortium „ATB Tunnel

Brennero“ vor dem Oberlandesgericht Trient - Fachbereich Unternehmen das vom Landesgericht Trient am

30. Oktober 2014 erlassene Teilurteil Nr. 1185/2014 angefochten und einen Antrag auf dessen Abänderung

gestellt.

Bei der ersten mündlichen Verhandlung am 1.12.2015 hat der Richter, nach einer kurzen Diskussion, die

Rechtssache auf die mündliche Verhandlung am 8.3.2016 für die Formulierung der Schlussanträge vertagt.

LAGEBERICHT