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1.12 VORAUSSICHTLICHE GESCHÄFTSENTWICKLUNG

Die voraussichtliche Geschäftsgebarung entspricht der genehmigten Planung, laut der die Inbetriebnahme des

Brenner Basistunnels im Jahr 2026 vorgesehen ist.

In beiden Staaten wurde das zu erfüllende Bauprogramm in die von den beiden Regierungen erlassenen

Schriftstücke, mit denen das Bauwerk genehmigt und finanziert wurde, aufgenommen.

Die BBT SE setzt das Projekt gemäß Bauzeitplan unter Verwendung der gewährten Finanzmittel um.

Was Italien anbelangt, so wurde das Einreichprojekt des Brenner Basistunnels mit dem CIPE-Beschluss

71/2009 genehmigt.

Im Jahr 2015 hat der CIPE mit dem Beschluss 44/2015 vom 29. April 2015 die Aufgliederung des Projektes

in 6 Baulose mit einer vorangehenden Phase mit der Bezeichnung „Laufende Baumaßnahmen - Phase 2/2a“

beschlossen, wobei er eine Aktualisierung bzw. Reduktion der Kosten über die gesamte Projektlaufzeit auf

8.800.00.000 Euro (davon 4.400.000.000 Euro für den italienischen Anteil) und die Einleitung und entspre-

chende Finanzierung des dritten Bauloses der Phase 3 genehmigt hat. Im August 2015 hat die BBT SE der

RFI S.p.A. den Prüfantrag für den Erlass des CIPE-Beschlusses zwecks Freigabe und Finanzierung des vierten

Bauloses der Phase 3 übermittelt, zur Weiterleitung an das Italienische Infrastruktur- und Verkehrsministerium.

Das Prüfverfahren wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen werden.

Die österreichische Bundesregierung hat am 1. Februar 2011 die Realisierung des gesamten Projektes

genehmigt. Das Projekt ist auch Teil des von der österreichischen Regierung am 14. Oktober 2015 geneh-

migten „Rahmenplans”, der wiederum Teil des gemäß Art. 42, Absatz 2 des österreichischen Eisenbahnge-

setzes mit der ÖBB Infrastruktur AG abgeschlossenen Fördervertrags darstellt. Die für den österreichischen

Anteil (50 %) des Brenner Basistunnels vorgesehenen Investitionen im Zeitraum von 2016-2021 belaufen sich

auf 2.122,2 Millionen Euro.

Zusammenfassend sind derzeit folgende Finanzierungen garantiert:

- von Italien für sämtliche in den Vorphasen (Phase 2 und Phase 2a) sowie im ersten, zweiten und dritten

Baulos der Bauphase (Phase 3) vorgesehenen Bauwerke und Tätigkeiten;

- von Österreich für alle bis zum Jahr 2021 geplanten Baumaßnahmen (Rahmenplan 2016-2021).

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Staaten die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung

und zur Fertigstellung des gesamten Bauwerkes eingegangen sind.

Im Laufe des Jahres 2016 wird sich die Tätigkeit der Gesellschaft auf folgende Punkte konzentrieren:

LAGEBERICHT